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Wieder Tempo 30 auf der Landshuter Allee
Die Stadt München muss an der Landshuter Allee vorläufig wieder Tempo 30 anordnen. Dabei waren die Tempo-30-Schilder erst vor wenigen Wochen entfernt worden. Jetzt kommt die Kehrtwende – ausgelöst durch einen Eilantrag zweier Anwohner und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München.
Die Richter begründen den Schritt mit einer unklaren Luft- und Verkehrslage im Jahr 2026. Bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache muss München deshalb wieder die niedrigere Geschwindigkeit ausschildern.
Tempo 30 Landshuter Allee: Gericht stoppt Tempo 50 vorerst
Die Landshuter Allee zählt seit Jahren zu den großen Problemzonen im Münchner Stadtverkehr. Hohe Verkehrsbelastung, Stau, Lärm und Abgase – für viele Anwohner ist die Situation besonders in den Stoßzeiten kaum auszuhalten.
Umso größer war die Aufregung, als die Stadt zuletzt wieder Tempo 50 zuließ und die Tempo-30-Beschilderung abmontierte. Zwei Anwohner wollten das nicht hinnehmen und stellten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München.
Mit Erfolg: Das Gericht ordnete an, dass München vorläufig wieder Tempo 30 einführen muss, bis in einem späteren Verfahren endgültig entschieden wird.
Warum muss München Tempo 30 wieder aufstellen?
Laut Verwaltungsgericht ist die Lage in Bezug auf Luftqualität und Verkehrsaufkommen nicht ausreichend geklärt – insbesondere mit Blick auf 2026.
Gerade dieser Punkt ist entscheidend: Wenn nicht sicher ist, wie sich Verkehr und Emissionen entwickeln, darf die Stadt die Maßnahme nicht einfach zurücknehmen, solange mögliche Gesundheitsbelastungen für Anwohner im Raum stehen.
Das Ergebnis: Tempo 30 bleibt vorerst – Tempo 50 ist bis auf Weiteres gestoppt.
16.02.2026