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Zunahme von Windpocken im Landkreis Erding – Gesundheitsamt empfiehlt Impfung
Im Landkreis Erding verzeichnet das Gesundheitsamt seit Jahresbeginn eine deutliche Zunahme an Windpockenfällen. Die hochansteckende Virusinfektion, die oft als „harmlose Kinderkrankheit“ gilt, kann schwerwiegende Folgen haben – sowohl für die Betroffenen als auch für deren Umfeld.
Windpocken (Varizellen) verlaufen zwar in vielen Fällen mild, können aber zu Komplikationen wie Narbenbildung, Lungenentzündungen oder Hirnentzündungen führen. Jahre später kann zudem eine Gürtelrose (Herpes Zoster) auftreten – eine schmerzhafte Nervenerkrankung, die vorallem bei älteren oder immungeschwächten Personen schwer verlaufen kann.
„Windpocken sind keine harmlose Kinderkrankheit“, warnt das Gesundheitsamt.
Hohe Belastung für Familien bei Ausbruch
Neben den gesundheitlichen Risiken hat ein Windpockenausbruch auch organisatorische Folgen: Infizierte Kinder sowie ungeimpfte Geschwisterkinder dürfen Kitas und Schulen für mehrere Wochen nicht besuchen. Das stellt viele Familien vor große Herausforderungen.
Gesundheitsamt ruft zur Windpocken-Impfung auf
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweifache Windpockenimpfung im Kindesalter. Das Gesundheitsamt Erding schließt sich dieser Empfehlung ausdrücklich an. Die Impfung bietet nicht nur individuellen Schutz, sondern schützt auch gefährdete Gruppen wie:
Neugeborene
Schwangere
Personen mit geschwächtem Immunsystem
Masern nicht vergessen: Impfschutz regelmäßig prüfen
Auch wenn im Landkreis Erding seit Jahren keine Masernfälle mehr aufgetreten sind, warnt das Gesundheitsamt vor Sorglosigkeit. Denn: Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit. Durch Reiseverkehr und hohe Mobilität kann das Virus jederzeit eingeschleppt werden.
Komplikationen durch Masern können unter anderem sein:
Lungenentzündung
Mittelohrentzündung
Gehirnentzündung
Spätfolge: SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine seltene, aber tödlich verlaufende Gehirnentzündung
Die Masernimpfung schützt zuverlässig. Sie ist laut STIKO für alle Kinder sowie für nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem Impfstatus empfohlen. In Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen ist sie durch das Masernschutzgesetz verpflichtend.
03.07.2025