Offiziell: Ab 1. September Regelbetrieb in bayerischen Kitas

So sieht das Drei-Stufen Modell aus:

Die Minister im Bayerischen Kabinett zeigen sich erfreut über die akktuelle Lage bei uns in der Corona Krise. 

Großes Thema war unter anderem wie es nach den Sommerferien weiter geht:

Die Kitas sollen zum 1. September den Regelbetrieb wieder aufnehmen.

Viele Eltern hatten kritisiert, dass aktuell Kinder mit laufender Nase wieder nach Hause geschickt werden. Für den Herbst sollen Erzieher einen detaillierten Leitfaden an die Hand bekommen, wonach diese dann entscheiden ob das Kind nach Hause muss oder bleiben darf.

Auch eine entsprechende Checkliste und Erklärvideo soll es noch geben, damit zum Start des neuen Kita-Jahren Anfang September alle gut vorbereitet sind.

Wie schon für die Schulen, gibt es auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen ein Drei-Stufen-Modell - das je nach Infektionsgeschehen greift:

So sieht das Drei-Stufen Modell aus: 

Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen

  • Die Kinder sollen mit möglichst wenig Einschränkungen die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle besuchen können.
  • Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan Corona des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert.
  • Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.
  • Ziel ist es, dass die Träger ihr Schutz- und Hygienekonzept vor Ort entsprechend der Personalausstattung, der Anzahl und der Größe der Räume sowie der Anzahl und des Alters der Kinder noch individueller ausgestalten können. Das schafft Flexibilität vor Ort.
  • Zudem sollen offene Betreuungskonzepte wieder zugelassen werden.
  • Im Hinblick auf die üblichen Erkältungswellen ab Herbst sollen Kinder trotz leichten Schnupfens ihre Kindertageseinrichtung besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind.
  • Das LGL erarbeitet dafür gemeinsam mit Kinderärztinnen und Kinderärzten einen leicht verständlichen Leitfaden für die Kita-Praxis, der die Erzieherinnen und Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.

 

Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen

  • Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen.
  • Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten können.
  • Flexibilität vor Ort soll vermeiden, dass einzelne Kinder über einen langen Zeitraum überhaupt keine Förderung und Bildung in der Betreuung in Anspruch nehmen können.
  • Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt.
  • Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
  • Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolgt dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat. So könnten die Kinder den Betreuungspersonen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen.

 

Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens

  • Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, muss eine Notbetreuung in einer Art „Baukastensystem“ in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden.
  • Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
  • Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.