Inzidenz hat sich verdoppelt - Alle aktuellen Zahlen in und um München 

So sind die aktuellen Zahlen in Bayern:

Inzidenzen: 

13.01.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle

Inzidenzen des RKI, Stand 13.01., 03:16 Uhr:

Stadt München: 645,3 (+)

Landkreis München: 625,4 (+)

Landkreis Starnberg: 592,2 (+)

Landkreis Ebersberg: 671,8 (+)

Landkreis Fürstenfeldbruck: 342,4 (-)

Landkreis Dachau: 588,6 (+)

Landkreis Freising: 440,9 (+) 

Landkreis Erding: 635,0 (+)

Landkreis Miesbach: 550,0 (+)

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: 453,9 (+)

Landkreis Landsberg am Lech: 582,6 (+)

Landkreis Weilheim-Schongau 514,2 (+)

Bundesweite Inzidenz 427,7 (+)

Bayern: 420,2 (+)

Die sogenannte Hospitalisierungs-Inzidenz beschreibt, wie viele an Corona erkrankte Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage neu stationär aufgenommen wurden.

Hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage: 333 (-) 

7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner): 2,5 (-) 

Belegung der Intensiv-Versorgungskapazitäten durch bestätigte COVID-19-Fälle: 467 (-)

Stand:  12.01.2022, 08:00 Uhr 

Das sind die aktuellen bayrischen Corona-Regeln - Stand 13.01.2022:

  • Mit Booster-Impfung Testbefreiung bei 2G-PLUS (Dreifach Geimpfte müssen sich in Bereichen, in denen 2G-PLUS gilt, nicht mehr testen; NEU: das gilt direkt ab Tag der dritten Impfung)
  • Teilnehmergrenze bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie): maximal 10 Personen (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen)
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Eigener Hausstand und max. 2 Personen aus einem weiteren Hausstand (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen)
  • Maskenpflicht FFP2 (auch Outdoor bei 2G-PLUS Veranstaltungen; Ausnahme am Tisch)
  • Bekleidungsgeschäfte zählen auch zu Geschäften des täglichen Bedarfs
  • Gastronomie2G im Innen- und Außenbereich (Maskenpflicht zum Platz)
  • 2G gilt hier:
    • Ausübung von Sport in Sportstätten unter freiem Himmel
    • Veranstaltungen unter freiem Himmel (ausgenommen Kultur- und Sportveranstaltungen)
    • Gedenkstätten, Freizeitparks, Zoos und botanischen Gärten
    • Beherbergung, körpernahen Dienstleistungen
    • Volkshochschulen, Hochschulen und Vergleichbares
  • 2G-PLUS bei Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Kultur und Indoor-Sport 
  • 3G am Arbeitsplatz 
  • 3G im ÖPNV
  • Schließung von Schankwirtschaften, Diskos, Clubs sowie Bordellen
  • Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, (soweit es sich nicht um Sportausübung handelt)
  • Große regionale Sport- und Kulturveranstaltungen: Keine Zuschauer zugelassen
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet 
  • In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen Besucher einen negativen Schnelltest vorweisen

 

Hotspot-Regelung für Landkreise

+++ Update 13.01.2022, 15.30 Uhr: 
Landkreise und kreisfreie Städte, die in den kommenden Tagen gegebenenfalls eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis zur geplanten Überarbeitung im Kabinett ausgesetzt. Das kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag an. +++

In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 1.000 liegt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Es gelten dann folgende Regeln:

  • Schließung von Gastronomie und Beherberung
  • keine Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen
  • keine körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure)
  • Online-Lehre bei Hochschulen
  • Personenobergrenzen im Handel von 20 m2 pro Person

Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die Regeln aufgehoben.

13.01.22