Italien, Kroatien, Spanien & Co.: Das sind die jeweiligen Corona-Regeln 

Viele von euch fahren in den Ferien in den Urlaub und haben bei all den Regelungen und Vorschriften kaum mehr eine Übersicht, welche Regeln wo genau gelten. Wir informieren euch in welchem Land was gilt und wie ihr vorbereitet sein müsst:

Italien

Aktuell gilt der Notstand in Italien.

Einreise
Grundsätzlich könnt ihr aus Deutschland einreisen ohne Quarantäne. Ihr müsst euch aber online voranmelden. Sollte es online nicht funktionieren, könnt ihr das Formular auch ausgedruckt dabei haben. Bei der Einreise müsst ihr außerdem einen Nachweis eines negativen Tests, einer Genesung oder einer zwei Wochen alten Erstimpfung bzw. eine vollständige Impfung dabei haben. Durch- und Weiterreise ist erlaubt.

Beschränkung im Land
In verschiedenen Regionen können je nach Infektionslage andere Regelungen gelten.

Der sogenannte "grüne Pass" ist ab 6. August gültig in ganz Italien. Für Reisende nach Italien heißt das, dass sie einen Nachweis über einen Test, eine Impfung oder eine überstandene Erkrankung brauchen. Ausreichend hierfür ist das allgemeine Impfzertifikat, ein Test oder eine Genesenheitsbestätigung. Wichtig:  Diese muss entweder in Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch verfasst sein. Die Bescheinigung erlaubt auch das Reisen innerhalb der Regionen.

Ihr braucht diese Nachweise ab 12 Jahren beim Betreten von Restaurants, Bars oder in Kultur-  und Freizeitstätten, sonst kommt ihr nicht rein. Bei der Impfung reicht aber die Erste, die allerdings mindestens zwei Wochen alt sein muss. Ausnahmen sind Hotels, dort kommt ihr auch ohne "Greenpass" rein. Bei Restaurants und Bars in einem Hotel, bei dem man kein Gast ist, gilt die Regelung wieder, außer ihr nehmt Essen und Trinken im Stehen zu euch.

Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mundschutzes vorgeschrieben, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Innen besteht eine Maskenpflicht. Kinder bis sechs sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Sonderregelung in Italien
Es gelten spezielle Regel für das Fahren in einem Auto. Fünf Personen des gleichen Haushalts dürfen in einem Auto ohne Maske fahren. Sollte die Personen nicht aus einem Haushalt kommen wird auf drei Menschen pro Auto beschränkt und es gilt Maskenpflicht.

 

Spanien

Spanien wird aktuell als Hochrisikogebiet eingestuft.

Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.  Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen,inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dieser erzeugt einen QR-Code, der beim Check-in und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Der jeweils generierten QR-Code kann auch ausgedruckt mitgeführt werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Dieses Formular muss die Sitzplatznummer beinhalten, die auch nachträglich ergänzt werden kann. Der QR-Code ist erst dann erstellt.

Beschränkungen im Land: 
In den verschiedenen Regionen kann es je nach Infektionslage zu Beschränkungen kommen.  

Beispiel Madrid: Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Es herrscht aber dennoch eine Begrenzung der Personenzahlen sowohl drinnen als auch draußen. 

Hygieneregeln
In Spanien muss an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Verstößt ihr gegen diese Regelung zahlt ihr Bußgelder. Befreit sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen dürfen. Ihr solltet eine entsprechende Bescheinigung mit euch führen. 

Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, entfällt die Maskenpflicht im Freien. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf voneinander 1,5 Metern entfernten Sitzplätzen.

 

Österreich

Einreise
Bei der Einreise müsst ihr einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ dabeihaben. Das bedeutet einen Nachweis über eure Genesung, einen Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist oder euren Impfnachweis. Beim Impfnachweis gilt die erste Impfung, die mindestens 21 Tage alt sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf. Bei voller Immunität sollte die Impfung nicht älter als neun Monate sein. Solltet ihr keinen Nachweis haben müsst ihr euch für die Einreise anmelden und müsst auf eigene Kosten den Nachweis schnellstmöglich nachreichen.

Grenzkontrollen finden statt und es kann zu Verzögerungen kommen. Die Durch- und Weiterreise ist ohne Einschränkungen möglich.

Beschränkungen im Land
Der Zutritt in Gaststätten und Bars sowie körpernahe Dienstleistungen ist auch nur mit Nachweis(Genesung, Impfen, Test->"3-Gs") möglich.

Hygieneregeln
Ein Mindestabstand muss überall eingehalten werden. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für euch verpflichtend.

 

Frankreich

Einreise
Die Einreise nach Frankreich ist aus Deutschland möglich. Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden alten Test nachweisen. Gleichwertig ist der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid oder auch einer deutschen App (“CovPass„ oder “Corona-Warn-App„) nachweisen. 

Beschränkungen im Land
Eine nächtliche Ausgangssperre auf dem Festland gibt es nicht mehr. Es gilt allerdings eine Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique (21 bis 5 Uhr) und La Réunion (23 bis 5 Uhr). Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Es gibt außerdem Lockerungen für die Gastronomie in Innenräumen oder auch in Freibädern. Regionale Ausnahmen sind möglich. 

Hygieneregeln
In ganz Frankreich gilt eine Maskenpflicht ab 11 Jahren, wenn man sich an öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen aufhält, wie zum Beispiel am Flughafen, Bahnhöfen, Banken, Geschäften etc. Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Freien muss mittlerweile keine Maske mehr getragen werden, es sei denn, man steht in einer Warteschlange, ist auf einem Markt oder bei generellen Menschenansammlungen.

 

Kroatien

Kroatien ist auch weiterhin von Corona betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Hier gibt´s detailliert Zahlen zu den verschiedene Regionen.  Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Einreise 
Urlauber aus Deutschland müssen über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Über die Voraussetzungen für eine Einreise ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. 

Beschränkungen im Land
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.

Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.

 

Weitere Länder

Solltet ihr in ein anderes Land verreisen, schaut mal bei der Webseite des Auswärtigen Amts Deutschland vorbei. Sie fassen hier ausführlich zu den jeweiligen Ländern die nötigen Informationen zusammen.