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Das plant Söder jetzt für Drohnen Sichtungen 

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen und die Bevölkerung besser vor den Gefahren unbemannter Luftfahrtsysteme zu schützen. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf beschlossen, der nun in die Verbandsanhörung geht. Künftig soll die Polizei rechtlich befugt sein, Drohnen zu detektieren, zu verfolgen und im Ernstfall auch abzuwehren.


Gesetz gegen Drohnenüberflüge: Polizei erhält neue Kompetenzen

Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Staatsregierung auf die zunehmende Bedrohung durch Drohnen – insbesondere über sensiblen Einrichtungen wie Energieanlagen, Kommunikationszentren oder Regierungsgebäuden. Der Entwurf erweitert das Polizeiaufgabengesetz (PAG) um spezifische Befugnisse zur Drohnenabwehr.

Polizeiliche Maßnahmen sollen künftig in drei Schritten erfolgen:

  1. Erkennung: Eine Drohne muss zunächst technisch identifiziert werden.

  2. Verifizierung: Anschließend wird überprüft, ob es sich um einen erlaubten Flug handelt oder um eine potenziell gefährliche Drohne.

  3. Abwehr: Wird eine konkrete Gefahr festgestellt, darf die Polizei geeignete Mittel einsetzen – etwa durch elektronische Übernahme der Steuerung, Einfangen mit Netzen oder, im Extremfall, durch physische Neutralisierung des Fluggeräts.

Damit soll die Landespolizei in die Lage versetzt werden, Bedrohungen aus der Luft schnell und rechtssicher zu bekämpfen. Auch gegen den verantwortlichen Drohnenführer kann in solchen Fällen vorgegangen werden.


Neues Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrum in Erding

Parallel zum Gesetzesvorhaben treibt Bayern den Aufbau eines „Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrums“ im Rahmen des Defense Lab Erding voran. Dieses Zentrum soll technologische und operative Fähigkeiten der Bayerischen Polizei bündeln und den Austausch mit Bundesbehörden, der Bundeswehr, der Flugsicherung sowie Betreibern kritischer Infrastrukturen koordinieren.

Zur Vorbereitung des Zentrums wird zunächst eine Task Force „Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum“ bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei eingerichtet. Das Zentrum soll im ersten Quartal 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Über die finanzielle und personelle Ausstattung wird im Zuge des Doppelhaushalts 2026/2027 entschieden.


Bayern plant Landesamt für Bevölkerungsschutz

Darüber hinaus hat der Ministerrat Eckpunkte zur Errichtung eines Landesamts für Bevölkerungsschutz beschlossen. Hintergrund sind die wachsenden Herausforderungen durch Naturkatastrophen, Großschadenslagen und die veränderte geopolitische Sicherheitslage.

Das neue Landesamt soll operative Aufgaben aus den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen und Rettungsdienst bündeln und die Reaktionsfähigkeit des Freistaats in Krisenfällen stärken. Bayern wäre damit das erste Bundesland mit einer eigenen zentralen Behörde für Bevölkerungsschutz.

Das Innenministerium wurde beauftragt, organisatorische und haushalterische Grundlagen zu erarbeiten und dem Ministerrat zeitnah vorzulegen. Auch hier ist die Finanzierung Teil des Haushaltsverfahrens 2026/2027.


Drohnensichtungen am Münchner Flughafen

Nach den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen hat das bayerische Kabinett der Landespolizei mehr Kompetenzen für das Aufspüren und den Abschuss solcher Flugsysteme ermöglicht. Wegen der Drohnen mussten viele Flüge gestrichen werden, Tausende Passagiere strandeten unfreiwillig in der Landeshauptstadt. Auch über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Flughafen wurde eine Drohne gesichtet.

07.10.2025

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