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Gericht kippt 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte gekippt. Es darf also keine Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene gelten. Klamottengeschäfte dienen genauso wie Blumenläden, Supermärkte oder Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen somit nicht der 2G-Regel.
29.12.2021