Park-Probleme in München: Immer wieder werden Gehwege zugeparkt

Wer in Münchens Wohngebieten zu Fuß unterwegs ist, dem ist sicherlich nicht entgangenen, dass Autos gerne mal zu mehr als der Hälfte auf Gehwegen abgestellt werden. An den Fahrzeugen vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen, ist manchmal fast schon unmöglich. Was viele nicht wissen: Diesen Park-Ärger muss man als Fußgänger nicht einfach hinnehmen, legal ist das Zuparken von Gehwegen nämlich ganz und gar nicht.

 

Parken ist gesetzlich ganz genau geregelt

Besonders für Eltern mit Kinderwägen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind zugeparkte Bürgersteige ein echter Albtraum. Zwischen Hecken und Autos bleibt oft nur ein schmaler Bereich übrig, kommt dann auch noch ein anderer Fußgänger entgegen, wird es schon zu eng und eine Person muss zwangsläufig auf die Straße ausweichen.

Dabei ist eigentlich gesetzlich ganz genau geregelt, wie und wo in München geparkt werden darf. Das Abstellen von Autos auf Gehwegen ist nur dort erlaubt, wo eine entsprechende Beschilderung oder extra gekennzeichnete Flächen vorhanden sind. Ausnahmen gibt es teilweise für Handwerker oder Pflegedienste.

 

Welche Bußgelder werden fällig?

In allen anderen Fällen ist das Parken auf Gehwegen verboten. Laut dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) droht bei Zuwiderhandeln ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Steht das Auto länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig, können 70 Euro fällig werden, bei einer Behinderung sogar 80 Euro – den Punkt in Flensburg gibt’s obendrauf.

 

13.07.2022