Lockdown: Wir klären die häufigsten Fragen von euch

 Es ist offiziell: Ab Mittwoch ist ganz Deutschland im Lockdown. Durch die vielen Regeln kommen auch immer wieder viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten für euch beantwortet: 

1. Dürfen Handwerker auch nach dem Mittwoch noch nach Hause kommen oder nicht mehr? 
Anders als beim ersten Lockdown, dürfen Handwerksbetriebe offenbleiben, die, Zitat „keine Köpernahe Dienstleistung“ erbringen. Heißt im Klartext: Friseure müssen schließen, Kfz-Werkstätten bleiben offen und: Handwerkerbesuche daheim sind ebenfalls weiterhin erlaubt. 

2. Wie ist es mit Christbaumverkaufsstellen? 
Christbaumverkaufsstellen sind und bleiben weiterhin offen, da sie jetzt vor Weihnachten zum täglichen Bedarf gezählt werden. Allerdings: Wer den Christbaum allerdings im Baumarkt holen will hat Pech gehabt: Auch die sind ab Mittwoch dicht. 

3. Was passiert, wenn man nach 21 Uhr auf dem nach Hause Weg kontrolliert wird? Muss man da mit einem Bußgeld rechnen? 
Also an sich darf einem nie der Heimweg verwehrt werden, das ist soweit richtig. Aber: Den müssen wir aktuell so timen, dass wir um 21 Uhr daheim sind. Wir können also nicht erst um 20 Uhr 59 losgehen und bei einer Kontrolle dann sagen – ich bin auf dem Heimweg ... das wird nicht durchgehen. Es gilt also: Besuche bei einem Freund oder einer Freundin sind ok, aber man muss den Heimweg mit einberechnen. Wenn man von Kumpel x 20 Minuten heim baucht, dann muss man um 20 Uhr 40 losgehen. 

4. Gilt die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr morgens auch an Weihnachten?  
Ja, das tut sie. Das hat Ministerpräsident Söder jetzt nochmals betont. An Weihnachten dürfen zwar mehr Leute zusammen kommen - Ein Haushalt plus vier weitere Personen Plus Kids unter 14 - aber, an der zeitlichen Deadline, an der ändert sich nichts. Zwischen 21 und 5 Uhr morgens gilt die Ausgangssperre - wer ohne triftigen Grund dagegen verstößt, der muss mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro rechnen.  

5. Muss die Familie an Weihnachten bei mir Übernachten, wenn sie länger als 9 Uhr bleiben?  
Also auf jeden Fall muss man sich ab 21 Uhr an die Ausgangssperre halten - auch an Heilig Abend und während der beiden Weihnachtsfeiertage. Sprich, man darf sich zwischen 21 und 5 Uhr morgens nicht mehr draußen aufhalten, sondern nur noch drinnen. Wo dieses „drinnen“ allerdings ist, das ist egal, das müssen nicht die eigen vier Wände sein. Sprich: Übernachten ist ok. Nur nach 21 Uhr noch unterwegs sein und beispielsweise heimfahren, das nicht. Wer gegen die Ausgangssperre verstößt muss mir einem Bußgeld von 500 Euro rechne 

6. Wie schauts mit Schulen und Kitas aus?  
Am Mittwoch werden alle Schulen, Kitas und Spielgruppen geschlossen. Schulen stellen dann bis Freitag, den 18. Dezember, also bis zum vorgezogenen Ferienbeginn, auf Distanzunterricht um. Wer vom Arbeitgeber nicht frei bekommt, der hat die Möglichkeit, die Notbetreuung zu nutzen.  

7. Darf man nach 21 Uhr noch mit dem Hund Gassi gehen? 
Das ist erlaubt. Gründe, um trotz Ausgangssperre raus zu gehen, sind unter anderem: medizinische Notfälle, Arbeit oder auch mit dem Hund rauszugehen .... wer keinen dieser Gründe vorweisen kann, der muss, wie bereits erwähnt, mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.  

8. Darf man einen Weihnachtsspaziergang machen, der weiter weg vom Wohnort ist? Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Markus Söder haben explizit von touristischen Reisen abgeraten, also sollte man versuchen Ausflüge zu vermeiden. Wenn viele Menschen das machen, besteht die Gefahr von Gruppenbildungen, die vermieden werden sollen 

9. Weihnachten ist die Zeit der Geschenke und nach Weihnachten wird alles wieder umgetauscht. Wie funktioniert das aber, wenn die Geschäfte bis zum 10.01.2020 geschlossen haben? 
Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern e.V gibt Entwarnung, so viel wird gar nicht mehr umgetauscht, sondern meisten nur Gutscheine eingelöst. Wer trotzdem ein ungeliebtes Geschenk bekommen hat, kann das natürlich auch noch nach dem 10.01 machen  

10. Wie sieht es mit Meetings aus? 
In geschäftlichen Meetings treffen sich zum Teil viele Menschen, aus mehreren Haushalten. Diese sollte man, wie schon im Teillockdown so gut es geht online abhalten um die Kontakte zu reduzieren. Das heißt Homeoffice, möglichst viel remote und über digitale Plattformen. Für geschäftliche Meetings gibt es zwar keine konkrete Ansage aber auch hier gilt, so wenig wie möglich.  

11. Reisen in andere Bundesländer? 
Wer Familie über Weihnachten in anderen Bundesländern besuchen möchte, darf das natürlich machen. Wer nachts fahren möchte, sollte das überdenken; aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre, darf man nachts nur zur Arbeit fahren oder wenn ein medizinischer Notfall vorliegt.  

12. Finanzieller Ausgleich für Eltern? 
Wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen und keinen Urlaub mehr haben, können sie einen finanziellen Ausgleich nehmen. Arbeitsrechtler Tim Richter erklärt die Lage, wenn man keinen Urlaub mehr zu Verfügung hat. „Wenn die Politik einen Lockdown verhängt, dann ist das Teil des Betriebsrisikos für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb zusperren, die Arbeitnehmer müssen aber weiterbezahlt werden, das Risiko liegt dann beim Arbeitgeber und wenn der Betrieb zu ist, müssen die Mitarbeiter auch keinen Urlaub nehmen. Man bekommt sozusagen bezahlten Urlaub, ohne die eigenen Urlaubstage zu nehmen, der Urlaub vom kommenden Jahr darf auch nicht dafür hergenommen werden. 

13. An Silvester gibt’s ja das Böllerverkaufsverbot. Ich habe aber noch ein paar Knaller vom letzten Jahr über - darf ich die dann wenigstens in die Luft feuern? 
Theoretisch: ja. Ein komplettes Feuerwerkverbot gilt hier in München ja „nur“ in der Innenstadt, das Böllerverbot geht etwas weiter – und zwar überall innerhalb des Mittleren Rings. Dazu kommt die Ausgangssperre. Heißt: Wer noch Raketen oder Ähnliches auf Reserve hat, darf die am 31. Dezember um Mitternacht zum Beispiel nur in seiner Garageneinfahrt oder im Vorgarten hochgehen lassen. 

14.Wie sieht das mit einer Putzfrau/Haushaltshilfe aussieht. Darf man Reinigungspersonal bei sich in der Wohnung haben? 
Ja, das ist erlaubt. Die Reinigungskraft hat ja einen triftigen Grund, ist ja ihre Arbeit – und zu der dürfte sie rein theoretisch sogar auch während der Ausgangssperre fahren. Und da sich 2 Haushalte treffen dürfen, darf sie eben auch in eurer Anwesenheit die Wohnung reinigen. Anderer Besuch sollte in dieser Zeit aber nicht da sein.  

15. Wie siehts mit dem Profisport aus? 
In der Zeit des Lockdowns ist jede Ablenkung willkommen, so auch Sportveranstaltungen. Bekanntermaßen ist das momentan nicht möglich, auf den Sport ganz zu verzichten, muss man trotzdem nicht. Der Profisport pausiert, anders als im Frühjahr nicht und wird weiterhin übertragen 
 

Generell: 

Gründe um das Haus zu verlassen  

Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, Ausnahmen gibt es einige wenige. Diese sind:  

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder  

  • anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,  

  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,  

  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,  

  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,  

  • der Begleitung Sterbender,  

  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder  

  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.  

Sport und Bewegung sind kein triftiger Grund während der Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens das Haus zu verlassen.