Alle Schulen und Kitas geschlossen: Das sollten Eltern jetzt wissen

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Eltern mit Baby | © Frank Rumpenhorst

In Frankfurt läuft mit gut 70.000 Betroffenen die größte Evakuierungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Foto: Frank Rumpenhorst

In ganz Bayern bleiben nun die Schulen und Kitas vorerst geschlossen um so die Corona-Epidemie einzudämmen. Das finden zwar einige Kinder cool, für berufstätige Eltern ist dies allerdings nicht ganz so einfach. Wer kümmert sich dann um die Kinder, wenn kein Verwandter die Betreuung übernehmen kann? Und welche Rechte haben Eltern in solch einer Situation? Wir haben hier für euch die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

Gibt es spezielle Urlaubsansprüche für Eltern, wenn Schulen geschlossen bleiben?

Diese Frage kann man nicht allgemein beantworten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass dabei berücksichtigt werden müsse, ob das Kind noch in einem Alter ist, indem es eine Betreuung nötig hat. Hinzu kommt, dass Eltern zuerst "alle zumutbaren Anstrengungen" unternehmen müssen, also sich anderweitig eine Kinderbetreuung organisieren. Dabei sind Verwandte meist die erste Anlaufstelle. Sollte die Betreuung dadurch immer noch nicht sichergestellt sein, gilt erst danach das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers.

 

Wer kümmert sich um meine Kinder während der Schulschließung?

Wie heute von der bayerischen Regierung beschlossen wurde, wird es für Kinder in Kitas und in Schulen (Klasse 1 bis 6) eine Notfallbeteuung geben. Dies gilt allerdings nur für Eltern, in denen nur ein Elternteil das Kind betreuuen kann und dieser zugleich in einem systematischen Beruf arbeitet. Dies sind beispielsweise Berufe wie Ärzte, Polizisten oder Krankenpfleger. Diese neu aufgesetzte Regel betrifft bayernweit 570.000 Kinder in 9.800 Kitas sowie rund 1,7 Millionen Schüler an 6.000 Schulen.

 

Haben Eltern ein Recht auf Homeoffice?

Auch wenn ein Anspruch auf Homeoffice ganz oben auf der Agenda von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) steht, so gibt es dieses Recht noch nicht. Es wird aber empfohlen, dass Eltern mit ihren Vorgesetzen über die Möglichkeiten sprechen.

 

Sollten Großeltern die Betreuung übernehmen?

Es wird grundsätzlich davon abgeraten, dass Großeltern die Betreuung der Kinder übernehmen. Der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité geht sogar noch einen Schritt weiter und empfliehlt, das Kinder bis September, Oktober nicht mehr zu Oma und Opa in die Betreuung gegeben werden sollten. Besonders ältere Menschen können ernsthaft an dem Coronavirus erkranken. Für Ältere ist das Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs höher.

 

Darf ich mein Kind ausnahmsweise mit zur Arbeit nehmen?

Dies könnte schwierig werden da es dafür keinen Anspruch gibt. Das ginge nur im konkreten Austausch mit seinem Vorgesetzen.