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Ermittlungen abgeschlossen: Stadt lässt Eisbachwelle vorerst gesperrt 

Update 14:54 Uhr

Stadt lässt Eisbachwelle vorerst gesperrt

Stellungnahme vom zweiten Bürgermeister Dominik Krause:

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Das Ziel der Stadt ist jetzt, die Eisbachwelle so bald wie möglich wieder für die Surfenden freizugeben.

Auf dringenden anwaltlichen Rat hin kann dies aber erst erfolgen, wenn wir Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben. Die Akteneinsicht haben wir bereits vorige Woche beantragt. Sollten sich darin keine sicherheitsrelevanten Aspekte finden, steht einer Öffnung grundsätzlich nichts im Wege.

Um das Unfallrisiko an der Welle zu reduzieren und weitere tragische Unfälle möglichst zu verhindern, hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen die Allgemeinverfügung angepasst und in Absprache mit der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) ein Sicherheitskonzept erstellt. Darin enthalten sind mehrere Maßnahmen, etwa die Pflicht zur Nutzung einer selbstlösenden Leash.

Das Sicherheitskonzept befindet sich derzeit in der Endabstimmung.

Eine Überregulierung und Bürokratisierung der Welle wollen wir unbedingt vermeiden; gleichzeitig ist es unser Ziel, Gefahren und Haftungsrisiken zu minimieren. Ich glaube, mit den vorliegenden Maßnahmen können wir beidem gerecht werden. Ich danke den Surferinnen und Surfern für die Geduld und die konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.

Die Eisbachwelle gehört zur Identität unserer Stadt, sie ist Ausdruck unseres entspannten Münchner Lebensgefühls. Deshalb bin ich froh, dass bald wieder gesurft werden kann.

Den Hinterbliebenen der verunglückten Surferin wünsche ich alles Gute und viel Kraft, den schweren Verlust zu verarbeiten.“ 

Erstmedung, 13:30 Uhr

Nach dem tragischen Todesfall einer 33-jährigen Surferin an der bekannten Eisbachwelle in München haben die Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft München I das Verfahren eingestellt. Trotz umfangreicher Untersuchungen konnte die genaue Unfallursache nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Was geschah am 16. April 2025 an der Eisbachwelle?

Gegen 23:28 Uhr befanden sich eine 33-jährige Münchnerin und ihr 35-jähriger Lebensgefährte am Eisbach auf Höhe der Prinzregentenstraße 22, um nachts zu surfen. Beide waren erfahrene Surfer und mit der Welle bestens vertraut. Zur Beleuchtung nutzten sie eigene Scheinwerfer. Beim nächtlichen Surfen kam es zuu dem tragischen Unglück.

Die Surferin verschwand nach Hilferufen plötzlich unter der Wasseroberfläche. Ihr Partner konnte sie aufgrund der starken Strömung nicht retten. Erst mit Eintreffen der Feuerwehr gegen 23:37 Uhr gelang die Bergung. Die Sicherheitsleine („Leash“) am Fuß der Frau musste durchtrennt werden, um sie an Land zu bringen.

Lebensgefahr trotz schneller Rettung

Unmittelbar nach der Bergung begannen Rettungskräfte mit der Reanimation. Die Verunglückte wurde in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Trotz medizinischer Maßnahmen verstarb die 33-Jährige am 23. April 2025.

Umfangreiche Ermittlungen nach Todesfall beim Surfen

Die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Der Verdacht reichte von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung. Neben einer Obduktion wurden Gutachten vom Bayerischen Landeskriminalamt sowie Befragungen von Zeugen durchgeführt.

Am 30. April 2025 wurde der Wasserpegel des Eisbachs abgesenkt. Bei der polizeilichen Nachschau entdeckte man metallische Gegenstände in der Nähe der 29 festbetonierten „Störsteine“, die potenziell zur Gefahr hätten werden können. Doch das Gutachten konnte keine technische Ursache oder ein Fremdverschulden feststellen.

Keine strafrechtliche Verantwortung der Stadt München

Laut der geltenden Allgemeinverfügung von 2010 trägt jeder Surfer das Risiko beim Befahren der Eisbachwelle selbst. Eine strafrechtliche Verantwortung der Stadt München ergibt sich daher nicht. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass seit Jahrzehnten an der Eisbachwelle gesurft wird – ohne vergleichbare tödliche Vorfälle.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Trotz dieser umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen konnte somit nicht aufgeklärt werden, wie es am Unfallabend dazu kam, dass die Surferin dauerhaft unter die Wasseroberfläche gedrückt wurde, sich nicht befreien konnte und auch durch ihren anwesenden Lebensgefährten nicht befreit werden konnte. Denkbar, aber nicht mit Sicherheit feststellbar ist, dass sich die Surferin mit ihrem Surfbrett oder ihrer Leash an einem der 29 Störsteine verhakte, durch die unter Spannung stehende Leash in der Welle gefangen war und durch die Strömung unter Wasser gedrückt wurde.

Da keine eindeutige Ursache festgestellt werden konnte, wurde das Ermittlungsverfahren am 23. Juni 2025 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es handelt sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft um ein tragisches Unglück, das trotz aller Ermittlungen nicht aufgeklärt werden konnte. 

Wiedereröffnung der Eisbachwelle liegt bei der Stadt München

Die Entscheidung, ob und wann die Eisbachwelle wieder für den Surf-Betrieb freigegeben wird, obliegt ausschließlich der Stadt München. Die Staatsanwaltschaft gibt hierzu keine Empfehlung ab.

23.06.2025

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