Gong 96.3 Faktencheck: E Scooter – bald auch bei uns in München unterwegs

Alle Infos gibt's hier.

E-Scooter sind offiziell bei uns in München erlaubt. Wir haben zusammen mit Hörern die neuen E-Scooter bei uns in München ausprobiert. Wir bedanken uns beim Schwabinger Tor, dass sie uns die E-Scooter und Helme für den Test zur Verfügung gestellt haben!

 

Wo dürfen die E-Scooter überall fahren und wo nicht?

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Welche Ausstattung brauchen die E Scooter und wie schnell dürfen sie maximal sein?

Die E Scooter müssen eine Lenkstange haben, sowie über eine Licht- und Bremsanlage verfügen. Außerdem dürfen sie maximal 1,40 Meter hoch und 70 Zentimeter breit sein. Zur Schnelligkeit: Die E Scooter schaffen zwischen 6 und 20 km/h. Gefahren werden dürfen sie NICHT auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, sondern lediglich auf Radwegen und innerorts auf der Straße.

 

Gibt es ein Mindestalter und wie sieht’s aus mit einer Helmpflicht?

Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 12 km/h sind ab 12 Jahren erlaubt, schnellere Modelle soll man ab 14 Jahren fahren dürfen. Eine allgemeine Helmpflicht gibt es nicht, allerdings wird aus Sicherheitsgründen dringend zum Tragen eines Helmes geraten.

 

Brauche ich einen Führerschein und wie sieht es aus mit der Zulassung?

Einen Führerschein braucht es nicht, genauso wenig muss man die E Scooter zulassen. Man braucht lediglich eine Haftpflichtversicherung und einen spezielle Versicherungsaufkleber. Dieser muss auf die Rückseite des E Scooters geklebt werden.

 

Was kostet ein E Scooter und wie weit kommt man mit ihm?

Günstige Modelle gibt es bereits ab ca. 300 Euro. Die Reichweiten liegen zwischen 15 und 50 Kilometer.

 

Welche Pläne gibt es für München und die Region?

Die Stadt ist aktuell schon mit vier Anbietern im Austausch: Lime, Bird, Tier und Voy. Alle funktionieren vom Grundprinzip gleich, und zwar via App. Sie zeigt einem an wo der nächste E Scooter steht, dann kann man ihn mit einem Klick freischalten und dann auch wieder absperren, sobald man an seinem Ziel angekommen ist. Die Freischaltung des E Scooters kostet, so der Plan bisher, einen Euro und dann zahlt man pro Minute 15 Cent. Übrigens: Damit es zu keinem Schrott-Chaos a la O Bike kommt, fordert unter anderem der Bezirksausschuss Sendling die Stadt dazu auf, ein umfassendes Konzept auszuarbeiten. Zum Beispiel sollen Anbieter dazu verpflichtet werden, innerhalb von 24 Stunden zu reagieren, sollte ein E Scooter rechtswidrig abgestellt worden sein.

 

Welche Regeln gelten sonst noch?

E-Kleinstfahrzeuge müssen einzeln hintereinanderfahren. Freihändig Fahren ist nicht erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Rechtshalte-Gebot. Generell werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

 

Welche Promillegrenze gilt bei der Fahrt mit einem Elektro-Tretroller?

E-Scooter werden anders behandelt als E-Bikes. Bei Elektrofahrrädern, deren Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern unterstützt, gilt eine Obergrenze von 1,6 Promille. Dagegen fallen Elektro-Tretroller gesetzlich unter die Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass für deren Fahrer die gleichen Regeln gelten wie für Autofahrer: Fahranfänger dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie mit einem E-Scooter unterwegs sind, für alle anderen Fahrer gilt eine Obergrenze von 0,5 Promille.

 

E-Scooter fahren während der Wiesn

Auf der Wiesn hier bei uns in München fließt grad das Bier in Strömen – das Problem: Einige Besucher fahren nach nen paar Maß trotzdem noch mit dem E-Scooter. Über 60 von ihnen mussten seit Wiensbeginn, also allein in den letzten 5 Tagen jetzt schon deswegen ihren Lappen abgeben. Das bedeutet, dass viele immernoch nicht wissen, ab wie viel Promille der E-Scooter stehenbleiben muss. 
Regel: Dabei wird genauso geahndet wie mit dem Auto zu fahren – heißt: bis 0,5 Promille – kein Stress; zwischen 0,5 und 1,1 wird‘s schon kritisch, da hat die Münchner Polizei allein in den letzten Tagen 36 E-Scooter-Fahrer rausgezogen – und die erwarten jetzt 500 Euro Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg; und wer über 1,1 Promille hat und rumdüst – das waren 27 hier in München – und die mussten den Führerschein gleich abgeben, entweder für nen halbes Jahr oder für immer, und dazu gab’s noch 3 Punkte.

Außerdem ist es nicht erlaubt, mit dem E-Scooter auf dem Gehweg zu fahren. Das kann bis zu 30 Euro Strafe kosten. Bei Rot rüberflitzen, kann bis zu 180 Euro kosten. Und wer in der Münchner Fußgängerzone mit nem elektrischen Tretroller fährt, muss 15 Euro zahlen.

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