×
Radio Gong 2000 GmbH & Co KG
Die Radio Gong App
Jetzt installieren und entdecken!

Bier-Verkaufsverbot im Univiertel vorerst aufgehoben

Das umstrittene Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Münchner Uni-Viertel wird bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Bürgermeister Dominik Krause teilte mit, dass er das Kreisverwaltungsreferat (KVR) angewiesen habe, die Regelung für die fünf betroffenen Kioske auszusetzen. Damit ist es ab Freitag wieder möglich, nach 22 Uhr Flaschenbier und To-Go-Alkohol zu kaufen.

Krause begründet den Schritt damit, dass junge Menschen in München bezahlbare Freiräume zum Feiern benötigen:

„Junge Menschen brauchen Orte, an denen sie sich treffen können. Viele können sich Kneipen oder Bars schlicht nicht leisten. Kioske bieten eine günstige Alternative und ermöglichen Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel.“


Konflikt zwischen Anwohner*innen und Feiernden

Das Verkaufsverbot für Bier ab 22 Uhr war eingeführt worden, um die Nachtruhe im Uni-Viertel zu schützen. Anwohner*innen hatten wiederholt Beschwerden über Lärm, Glasscherben und Verschmutzung gemeldet. Auch die zweckentfremdete Nutzung von Hauseingängen als Toiletten war ein Problem.

Krause betonte, dass die Interessen der Anwohner*innen weiterhin Priorität haben:

  • Das Baureferat soll die Straßenreinigung in den betroffenen Straßenzügen intensivieren.

  • Kioskbetreiber*innen stehen in der Pflicht, für Ruhe rund um ihre Verkaufsstellen zu sorgen – etwa mit sogenannten Silencern.

  • Zudem sollen die Programme AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement) und MoNa (Moderation der Nacht) stärker eingesetzt werden, um Konflikte zu entschärfen.


Appell des Bürgermeisters: „Leben und leben lassen“

Krause hofft auf eine Lösung im Sinne des Münchner Mottos „Leben und leben lassen“. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein friedliches Miteinander nicht möglich ist, könnte das Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr wieder in Kraft treten.

„Wenn jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, gelingt ein gutes Miteinander“, so Krause.


Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferats (KVR)

Das KVR weist darauf hin, dass das Verbot ursprünglich notwendig war, um das Recht der Anwohner*innen auf Nachtruhe zu schützen. Es sei ein „scharfes Mittel“, das erst nach Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen zum Einsatz kam.

  • Ladenschluss in Bayern: Generell gilt Ladenschluss ab 20 Uhr. Kioske dürfen danach nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen. Harte Spirituosen und Snacks wie Chips gehören nicht dazu – anders als in Bundesländern mit „Spätis“.

19.08.2025

Gong 96.3 Live
Audiothek