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Hymnenpflicht an Bayerns Schulen kommt zum Schuljahr 2026/27

Bayern führt Hymnenpflicht bei Schulabschlussfeiern ein

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt an staatlichen weiterführenden Schulen in Bayern eine neue Regelung: Bei Schulabschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen abgespielt werden. Das hat das bayerische Kultusministerium offiziell bestätigt. Eine der verpflichtenden Hymnen ist die Bayernhymne. Zusätzlich kann zwischen der deutschen Nationalhymne und der Europahymne gewählt werden.

Die neue Hymnenpflicht in Bayern geht auf eine Initiative der CSU zurück und wurde insbesondere von Ministerpräsident Markus Söder vorangetrieben.

Welche Hymnen müssen an Bayerns Schulen gespielt werden?

Laut den neuen Vorgaben müssen bei Abschlussveranstaltungen an staatlichen weiterführenden Schulen künftig mindestens zwei der folgenden drei Hymnen gespielt werden:

  • Bayernhymne

  • Deutsche Nationalhymne

  • Europahymne

Dabei ist die Bayernhymne verpflichtend vorgesehen.

Eine Verpflichtung zum Mitsingen gibt es jedoch ausdrücklich nicht. Das Kultusministerium betont, dass keine Mitsingpflicht besteht.

Hymnen sollen auch im Unterricht stärker präsent sein

Nicht nur bei Abschlussfeiern sollen die Hymnen künftig eine größere Rolle spielen. Bereits ab dem kommenden Schuljahr sollen Bayernhymne, Deutschlandlied und Europahymne verstärkt im Unterricht behandelt werden.

Nach Angaben des Kultusministeriums sollen Schülerinnen und Schüler dadurch ein stärkeres Bewusstsein für Demokratie, kulturelle Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt entwickeln. Gemeinsames Spielen und Singen von Hymnen könne laut Ministerium das Gemeinschaftsgefühl stärken und die Identifikation mit Bayern, Deutschland und Europa fördern.

06.05.2026

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