Gericht kippt Alkoholverbot für München

 

Kaum ist es in Kraft getreten kommt schon Widerstand: Das nächtliche Alkoholverbot ist vom Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung gekippt worden. Das hat ein Sprecher des Gerichts gegenüber Gong 96.3 bestätigt. Es sei "unverhältnismäßig" heißt es zur Begründung.

Damit ist das Verbot für den Kläger ab sofort ungültig. Bleibt aber für alle anderen erst einmal bestehen. Dennoch ist es ein Urteil mit Signalwirkung. Eine aus Sicht des Gerichts weniger einschneidende Maßnahme wäre es aber beispielsweise gewesen, das für das gesamte Stadtgebiet geltende Konsumverbot zunächst auf bekannte Hotspots - wie etwa den Gärtnerplatz oder die Isarauen im Innenstadtbereich - zu beschränken. 

Sofern sich das Konsumverhalten infolgedessen auf andere Örtlichkeiten verlagere hätte, hätte die Landeshauptstadt eine örtliche Anpassung vornehmen können. Es wäre daher angemessen gewesen, auf die Missstände zunächst mit örtlich begrenzten Verboten zu reagieren, und den Erfolg der Maßnahme abzuwarten und zu evaluieren.

Die Stadt München will gegen diese Entscheidung vorgehen. Nächste Woche entscheidet dann in der nächsten Instanz der Bayrische Verwaltungsgerichtshof.

Das Alkoholverbot sieht vor, dass ab 21 Uhr kein Alkohol zum Mitnehmen mehr verkauft und ab 23 Uhr kein Alkohol mehr in der Öffentlichkeit getrunken werden darf. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro.