Offiziell: Alkoholverbot auf Theresienwiese und an weiteren Münchner Hotspots

Das gilt dieses Wochenende:

Der Münchner Inzidenzwert liegt über 35, demnach greift auch an diesem Wochenende folgendes Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an folgenden Hotspots:

Aktuell liegt der Münchner Wert bei 47,64

 

An folgenden Hotspots greift das nächtliche Alkoholverbot:

  • Baldeplatz

  • Gärtnerplatz

  • Gerner Brücke

  • Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke

  • Wedekindplatz

  • Theresienwiese am Samstag von 9 Uhr bis 6 Uhr Früh Sonntag

 

Von Freitagabend, 18.9., bis einschließlich Sonntagmorgen, 20.9., 6 Uhr, gilt:

  • Es darf in einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.

  • Es darf an den benannten Hotspots von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.

 

Folgende Bußgelder werden bei Verstößen verhängt: 

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.

 

Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an bekannten Hotspots im öffentlichen Raum am Wochenende soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.