Höhere Rente, mehr Mindestlohn & Co.: Änderungen ab Juli 2022

Renten steigen 

Um die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich mehr Geld. In Bayern steigen die Renten dann um 5,35 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.

Vor allem wegen der guten Entwicklungen bei den Einkommen von Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse könne Rentner*innen jetzt profitieren. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.

 

Zigaretten und E-Zigaretten werden teurer

Zigaretten werden schon seit Jahresbeginn immer teurer. Nun werden auch die Preise für sogenannte „Liquids“ erhöht. Ab dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht, spielt keine Rolle. Außerdem wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt.

 

Erneute Erhöhung des Mindestlohns 

Vor allem im Wahlkampf der SPD war der 12-Euro-Mindestlohn ein großes Thema. Anfang Juni konnte sich Bundeskanzler Olaf Scholz mithilfe der Ampelkoalition dann durchsetzen. Ab dem 1. Oktober soll der Mindestlohn dann 12 Euro betragen. Bereits am 1. Juli wird er planmäßig auf 10,45 Euro erhöht.

 

 


Eine weitere wichtige Änderung:

Coronatests kosten ab Juli drei Euro


 

Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben

Alte Elektrogeräte müssen ab 1. Juli auch in Supermärkten und Discountern kostenlos entgegengenommen werden. Dies gilt zumindest für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Lebensmittelgeschäfte, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben und eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben, müssen die alten Elektrogeräte dann verpflichtend annehmen.

 

Einwegplastikflaschen und Dosen Teil des Pfandsystems

In Supermärkten und Discountern wird spätestens ab 1. Juli auch auf Einwegplastikflaschen oder Einwegdosen Pfand erhoben. Damit werden für PET-Flaschen mit beispielsweise Fruchtsäften ebenfalls 25 Cent fällig. Die Regelung gilt eigentlich schon seit Januar 2022, die Händler hatten jedoch in einer Übergangsfrist bis Juli 2022 Zeit, die Änderung umzusetzen.

 

Einfacher Verträge kündigen

Wer einen Vertrag online abschließt, soll ihn auch online kündigen können. Ab 1. Juli 2022 müssen Unternehmen einen entsprechenden Button auf der jeweiligen Website haben. Außerdem sollen Kundinnen und Kunden unmittelbar nach der Kündigung eine elektronische Eingangsbestätigung bekommen.

Auch automatische Vertragsverlängerungen über einen längeren Zeitraum darf es in Zukunft nicht mehr geben.

Am Telefon vereinbarte Energielieferungsverträge müssen zudem schriftlich bestätigt werden. Das macht es für Anbieter auch schwieriger, Verbraucherinnen und Verbrauchern am Telefon einen Vertrag unterzuschieben.

24.06.2022

Bildquelle: PENpics Studio/ Shutterstock.com