Neu ab 2022: Änderungen für Verbraucher, im Tierschutz und noch vieles mehr

1. FFP2-Masken im Auto

Ab 2022 müssen im Verbandskasten, auch nach der Pandemie, immer 2 FFP2- Masken mitgeführt werden.

2. Neue Pfandregeln

Durch die Erweiterung der Pfandregeln soll der Plastikverbrauch verringert werden und somit auch weniger Plastik in der Umwelt landen.

Pfand ist ab 2022 auch auf ...

  • Frucht- & Gemüsesaft

  • Smoothies

  • Alkoholische Mischgetränke (in Dosen und Flaschen)

  • Energydrinks

Die Pfandbeträge bleiben bei allen Artikeln gleich.

 

2. Plastiktütenverbot

Supermärkte dürfen keine dünnen Plastiktüten mehr anbieten. Sogenannte "Hemdchenbeutel", welche beispielsweise zum Verpacken von Obst und Gemüse genutzt werden, sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

 

3. Post hebt Preise an

Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte. Mit dabei ist auch das Porto für Briefe.

  • Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent

  • Der Standardbrief kostet 85 Cent statt 80 Cent

  • Der Kompaktbrief wird 1 Euro statt 95 Cent kosten

  • Der Großbrief kostet 1,60 Euro statt 1,55 Euro

  • Für den Maxibrief werden 2,75 Euro statt 2,70 fällig

 

4. Kündigungsbutton für Online-Verträge

Online Verträge abzuschließen geht immer recht einfach und unkompliziert. Geht es allerdings um die Kündigung dieses Vertrages, sieht es oft anders aus. Ihn zu beenden, ist meist deutlich weniger leicht.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge schreibt ab dem 1. Juli 2022 vor, dass ein gut sichtbarer und einfach zugänglicher Kündigungsbutton auf der Website des Vertragspartners platziert werden muss.

 

5. Kein Fahrkahrtenverkauf in der Bahn

Bislang konnte man die Fahrkarten bei den Bahnmitarbeiter*innen der deutschen Bahn kaufen. Ab 2022 ist das jedoch nicht mehr möglich und die Tickets müssen maximal 10 Minuten nach der Abfahrt am Laptop oder Smartphone selbst online gebucht werden.

 

6. Beweislastumkehr bei Warenkäufe

Taucht bei einer Ware nun innerhalb von 12 Monaten ein Mangel auf wird angenommen, dass dieser schon beim Verkauf bestand und kann so umgetauscht werden. Zuvor gab es nur eine 6-Monats-Frist.

 

7. EEG- Umlage wird reduziert 

Zum 1. Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das entspricht einer Senkung um 43 Prozent und dem niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Es ist davon auszugehen, dass die Senkung künftig zu niedrigeren Stromkosten führt. Diese waren zuletzt enorm angestiegen.

 

8. Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird nun neu geregelt. Bislang wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 stammen (West) bzw. aus dem Jahr 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hat das als verfassungswidrig erklärt. 

Die bislang geltenden Steuermesszahlen werden nun gesenkt. Nach neuem Recht werden die Grundstücke erstmals ab dem 1. Januar 2022 bewertet. Gemeinden können künftig die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erheben. Für Grundstücksbesitzer soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Flächen zu bebauen und möglichst schnell Wohnraum zu schaffen.

 

9. Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Bei der Rentenversicherung gibt es Anpassungen. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze ab dem 1. Januar 2022 bei 6.75€ pro Monat (Ost) bzw. bei 7.05€ monatlich (West).

Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gibt es eine Erhöhung auf 8.35€ pro Monat (Ost) bzw. eine Absenkung auf 8.65€ pro Monat (West).

Es wird außerdem jährlich ein Durchschnittsentgelt festgesetzt. Anhand dieses Wertes werden die Entgeltpunkte im Kalenderjahr bestimmt. 2022 liegt das Durchschnittsentgelt bei 38.901€.

 

10. Änderungen für Familien

Höherer Grundfreibetrag

Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter an. 2022 liegt er bei 9.984€. Durch die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.

Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs

Um die kalte Progression auszugleichen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 45% ist dann erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613€ im Veranlagungszeitraum 2021 und ab 270.501€ in 2022 zu zahlen.

Abzug von Unterhaltsleistungen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben, denn dessen Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Er liegt 2022 bei 9.984€.

 

11. Pfändung: Mehr unpfändbare Gegenstände

Die Liste der unpfändbaren Gegenstände in der Wohnung einer verschuldeten Person wird dann erweitert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Gegenstände als Teil der "bescheidenen Lebensführung" gelten und zum täglichen Leben und ggf. auch Arbeiten benötigt werden.

Hinzu kommt, dass Gegenstände anderer, im gleichen Haushalt lebender Personen vor der Pfändung geschützt sind. Außerdem sind ab sofort auch Haustiere unpfändbar.

 

12. Höherer Steuerfreibetrag

Im neuen Jahr steigt der Steuerfreibetrag für Alleinstehende auf 9.984€ - für Verheiratete auf 19.968€.

 

13. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

City-Bremssysteme

Ab dem 6. Juli 2022 sind autonome Notbremsfunktionen in neu verkauften Transportern und Pkw Pflicht. Sie warnen vor einem bevorstehenden Zusammenstoß und können im Erstfall auch selbsttätig eine Bremsung einleiten.

Schnittstelle für Alkoholsperre

Ab Ende 2022 sollen Busse, Lkw, Transporter und Pkw mit einer Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden. So können Systeme ergänzt werden, die es unmöglich machen, den Wagen im betrunkenen Zustand zu starten. Hierfür muss der Fahrer vor dem Starten des Wagens eine Atemprobe abgeben oder per Fingersensor nachweisen, dass er fahrtüchtig ist.

Automatische Tempobeschränkung

Die Intelligent Speed Adaptation (ISA) bzw. der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll Autofahrer daran hindern, zulässige Höchstgeschwindigkeiten zu überschreiten. Dafür erkennt das System entweder Verkehrszeichen oder orientiert sich an digitalen Straßenkarten. Fährt der Fahrer zu schnell, wird er mit optischen oder akustischen Hinweisen darauf aufmerksam gemacht.

 

14. Höhere Kraftstoffpreise

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das verteuert Treibstoff enorm: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter

 

15. Führerscheinumtausch

Einige Inhaber eines Führerscheins müssen ihn 2022 umtauschen. Genauer gesagt sind es all jene Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben. Bis zum 19. Januar 2022 muss dieser gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Dieser ist deutlich fälschungssicherer und wird für 25 Euro ausgegeben.

 

16. Änderungen bei der Förderung von E-Autos

Ab dem 1. Januar 2022 werden nur noch solche Plug-in-Hybrid-Modelle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, die eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Bislang mussten es lediglich 40 Kilometer sein. Der zulässige Maximalausstoß von 50 Gramm CO₂ pro Kilometer bleibt gleich.

 

17. Elektronische Krankschreibung

Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen dann die von den Ärzten übermittelten Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weitergeben. Somit müssen sich die Behandelten gar nicht mehr um die Meldung kümmern. Ganz ohne Nachweis werden sie allerdings nicht entlassen. Sie bekommen vom behandelnden Arzt für die eigene Dokumentation eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.

 

18. Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt 2022 von bisher 9,60€ auf 9,82€ pro Stunde. Am 1. Juli 2022 wird er noch einmal angehoben. Dann müssen pro Stunde mindestens 10,45€ gezahlt werden.

 

19. Höhere Mindestvergütung für Auszubildende

Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, bekommen eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich in jedem Jahr:

  • plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr

  • plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr

  • plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr

jeweils von der Einstiegsvergütung ausgehend.

 

20. Kein Kükentöten mehr

Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Bislang wurden pro Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet, weil sie einen geringeren kommerziellen Nutzen haben: Sie legen keine Eier und eignen sich kaum als Masthühner.

Alternativ zur Tötung soll künftig das Geschlecht des noch im Ei befindlichen Kükens bestimmt werden. Ist es weiblich, wird es ausgebrütet. Befindet sich ein männliches Küken darin, wird das Ei aussortiert und vernichtet.

Es ist zudem geplant, ab dem 1. Januar 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bruttag zu verbieten. Laut aktuellem wissenschaftlichen Stand sind die Küken danach in der Lage, Schmerz zu empfinden. Dann dürfen sie nicht mehr vernichtet werden.

 

21. Änderungen in der Pflege

Ambulante Pflege

Ab dem 1. Januar 2022 werden die Sachleistungsbezüge um fünf Prozent erhöht. Die Monatsbeträge steigen ja nach Pflegegrad wie folgt:

  • Pflegegrad 2: von 689 Euro auf 724 Euro

  • Pflegegrad 3: von 1.298 Euro auf 1.363 Euro

  • Pflegegrad 4: von 1.612 Euro auf 1.693 Euro

  • Pflegegrad 5: von 1.995 Euro auf 2.095 Euro.

Stationäre Pflege

Neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag zahlt die Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim ab dem 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Mit der Dauer der Pflege steigt er an.

Die Pflegekasse übernimmt:

  • 5 Prozent im ersten Jahr

  • 25 Prozent im zweiten Jahr

  • 45 Prozent im dritten Jahr

  • 70 Prozent in den folgenden Jahren

Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro. Mit den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen so bis 3.386 Euro jährlich zur Verfügung.

Verbesserte Versorgung

Ab dem 1. September 2022 werden nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen oder eine dieser Höhe entsprechende Entlohnung anbieten.

Neue Finanzierung

Ab 2022 bekommt die Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss von pauschal einer Milliarde Euro jährlich. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht.

 

 

22.12.2021