Bundestag beschließt Steuererleichterung: Bis zu 600 Euro fürs Arbeiten im Homeoffice

Fünf Euro pro Homeoffice-Tag! Lange wurde drüber diskutiert - jetzt ist sie durch, die Homeoffice Pauschale. Die Bundesregierung hat jetzt grünes Licht gegeben, dass sich alle, die im Homeoffice tätig waren dieses Jahr, bis zu 600 Euro über die Steuer wiederholen können. 

Durch die Corona-Pandemie mussten Millionen Menschen in Deutschland zeitweise oder auch komplett von zuhause aus Arbeiten. Da wurde dann plötzlich der Küchentisch zum Schreibtisch oder auch das Kinderzimmer zum Arbeitszimmer. Jetzt hat der Bundestag den Weg für die steuerliche Homeoffice-Pauschale freigemacht. 

Um die Mehrbelastung durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen, sollen Arbeitnehmer 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Dies soll maximal für 120 Tage gelten. Somit wären also bis zu 600 Euro drinnen.  

Nur wer über 1000 Euro bekommt, wird extra entlastet 

Die Homeoffice-Pauschale zählt allerdings zu den Werbekosten dazu. Darunter fallen beispielsweise Dinge wie Weiterbildungen und Arbeitskleidung. Für diese Dinge bekommen Steuerzahler pauschal 1000 Euro angerechnet. Das bedeutet, dass nur derjenige, der mit seinen Werbekosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1000 Euro kommt, eine extra Entlastung erhält.  

Homeoffice-Nachweise nicht zwingenderforderlich 

Einen Nachweis, dass man tatsächlich im Homeoffice gearbeitet hat, braucht der Arbeitgeber für die Steuererklärung nicht mehr beim Finanzamt einreichen. Trotzdem wird dies von Experten empfohlen. 

Pauschale kann jeder in Anspruch nehmen 

Die neue Homeoffice-Pauschale kann jeder in Anspruch nehmen, egal ob man ein eigenes Arbeitszimmer hat, oder doch nur am Küchentisch sitz und arbeitet. Außerdem können Anschaffungen wie ein Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop, Drucker etc. abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.