Vergewaltigung mit Wolfsmaske: Urteil gefallen

Foto: Polizei München

Das Urteil im Münchner Wolfsmasken-Prozess ist gefallen: Der Täter bekommt 12 Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung für die Vergewaltigung der Elfjährigen. 

Vor zwei Jahren (25.06.2019) war eine damals 11-Jährige in Obergiesing-Fasangarten unterwegs. Auf dem Weg überraschte sie der Täter, der eine Wolfsmaske trug. Der Mann übte sexuelle Handlungen an ihr aus. Nach der Tat forderte er sie noch auf fünf Minuten zu warten. Außerdem bedrohte er sie und ihre Familie, falls das Mädchen jemandem etwas von dem Vorfall erzählen sollte.

Bei dem Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dessen Auflagen erst kurz vor der Tat gelockert worden waren.

Der Täter hatte gestanden, dass er 2019 ein damals elfjähriges Mädchen vergewaltigte. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung. 

13.Juli.2021