Söder: Kein Lockdown, Impfen to Go, kleine Volksfeste wieder möglich

Die Ergebnisse der Pressekonferenz am 13.06.2021
Foto: Lino Mirgeler/dpa | © Foto: Lino Mirgeler/dpa

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In der heutigen Kabinettssitzung wurde über die Folgen und den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie beraten. Das sind die Ergebnisse, die Ministerpräsident Söder in einer Pressekonzerenz vorgestellt hat:

Bayern steht noch gut da, aber die Zahlen steigen. Das sei kein Anlass zur Panik, allerdings ist Markus Söder davon überzeugt, dass die Steigerungen nicht linear sein werden, sondern exponentiell.

Die gute Nachricht: Die Krankenhäuser sind nicht überlastet. Und die Zahl der Krankenhausbelegung muss auf jeden Fall berücksichtigt werden in Zukunft, aber von einer generellen Abschaffung der Inzidenzzahlen hält der bayrische Ministerpräsident nichts.

Luftreiniger für Schulen und Kitas

Besondere Vorsicht sei im Schulbereich nötig. Der Schulstart nach den bayrischen Sommerferien findet deswegen mit Maske und komplett Testen statt, da es noch kein ausreichendes Impfangebot für Kinder und Jugendliche gibt.

Außerdem setzt Bayern in Zukunft verstärkt auf Luftreiniger. Dies wäre zum Schulstart wünschenswert, allerdings werde es wahrscheinlich bis zum Herbst dauern, bis diese Geräte an Schulen und Kitas in allen Gemeinden ankommen.

Durchseuchung Nein, Durchimpfung klares Ja

England, Portugal und Frankreich zeigen steigende Zahlen, deswegen sind Lockerungen, wie sie in England gemacht werden, falsch.

Markus Söder will so lange wie möglich an niedrigen Inzidenzen festhalten, Corona sei keine Privatsache sondern ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Strategie: Kein Lockdown, sondern Impfungen

Momentaner Stand in Bayern: 56% Erstimpfung, 41% Zweitimpfungen. Wenn im gleichen Tempo weitergimpft würde, wie bisher, sei Bayern in 90 Tagen bei den über 12-Jährigen durchgeimpft. Allerdings stagniere die Bereitschaft deutlich, die Absagen von Impfterminen häufen sich.

Impfbereitschaft steigern

Impfen sei der Weg zur Freiheit so Markus Söder. Deswegen soll die Impfbereitschaft deutlich gesteigert werden.

Vorallem in der Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen solle die Impfdichte erhöht werden. Dies soll niederschwellig passieren. Das heißt: Keine generelle Impfpflicht, aber mehr Freiheiten für vollständig geimpfte Personen:

  • keine Quarantäne für Reisende, die zweimal geimpft sind

  • ab Herbst: Öffnung Nachtgatsro & Clubs wenn zweimal geimpft

  • nach Sommerpause: Nicht Anrechnung von Geimpften bei Kultur- und Sportveranstaltungen

Impfen to Go

Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Zudem soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. Man kann sich also auch stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden.

Zudem sollen dort Maßnahmen geschaffen werden:

  • Impfen bei Freizeitangeboten

  • Impfen in der Gastronomie, z.B. vor dem Restaurant-Besuch, vor Fast Food-Ketten usw.

  • Impfen in Jugendeinrichtungen

  • Familienimpfen an Sonntagen (ab 12 Jahren)

  • Drive-in-Impfen

  • Kirchen und Moscheen

  • Arbeitgeber sowie soziale und andere kulturelle Einrichtungen
     

Sportveranstaltungen

Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden: 

  • Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen. 

  • Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet. 

  • Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen. 

  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt. 

  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.

Diese Regeln gelten ab 15. Juli 2021.

Volksfeste unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Ministerpräsident Markus Söder hatte zuvor allen Volksfesten eine Absage erteilt. Jetzt soll es in Einzelfällen aber Ausnahmen geben dürfen. Wegen der aktuell niedrigen Corona-Zahlen können Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung für Ersatzveranstaltungen beantragen.

Für die Ausnahmegenehmigung müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, so das Bayerische Gesundheitsministerium: maximal 1.500 Besucher sind erlaubt, es muss ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept vorliegen und die 7-Tage-Inzidenz soll möglichst niedrig und stabil sein, am besten unter 10. Wenn die Inzidenz über 50 liegt, dann brauchen die Besucher des Volksfestes einen negativen Corona-Test oder Nachweise über eine vollständige Impfung bzw. Genesung.

 

13.07.2021