Balkonkraftwerk installieren: Was muss ich beachten?

Foto: MT.PHOTOSTOCK/Shutterstock.com

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Die Energiepreise steigen und viele hier in München denken deshalb darüber nach, ihren eigenen Strom zu produzieren. Dafür gibt’s jetzt sogar Geld von der Stadt! 

 

Inhaltsübersicht

 

 

Stadt München fördert sogenannte „Balkonkraftwerke“

Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um kleine Solarpanels, die jeder ganz einfach an seinem Balkon oder auf seiner Terrasse anbringen kann. Sie wandeln Sonnenstrahlen in Strom, der für den Eigengebrauch genutzt werden kann. Die Förderung der Stadt München für diese Balkonkraftwerke gibt es ab Oktober - das ist jetzt im Rathaus bekannt gegeben worden.

Es gibt Bemühungen, die EU-Richtlinie umzusetzen und die Leistungsgrenze für die Einspeisung über die Steckdose auf 800W zu erhöhen. Bisher liegt die Grenze bei 600W. Nicht zuletzt aufgrund der stetig steigenden Energiepreise werden die kleinen Photovoltaik-Module immer beliebter.

 

Kann mir mein Vermieter die Anbringung eines Solarpanels verbieten?

Bislang mussten sich Mieter immer eine Genehmigung ihres Vermieters einholen, ehe ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon angebracht werden durfte. Im vergangenen Jahr wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart jedoch die Klage einer Vermieterin auf Rückbau eines Solarpanels zurückgewiesen (Aktenzeichen 37 C 2283/20).

Ein genereller Freifahrtschein für Mieter ist der Gerichtsentscheid aber trotzdem nicht. Auch weiterhin muss grundsätzlich das „OK“ des Vermieters eingeholt werden, ehe ein Balkonkraftwerk aufgestellt wird – erst recht, wenn das Gerät fest an das Gebäude montiert wird. Aber: Wie seitens des Stuttgarter Amtsgerichts verkündet wurde, muss der Vermieter einer Anfrage quasi zustimmen. Denn die Solarmodule tragen zum Schutz der Umwelt bei.

 

Was muss ich beachten, wenn ich ein Solarpanel auf meinen Balkon bauen will?

Wichtig ist, dass das Balkonkraftwerk fachmännisch angeschlossen wird, damit beispielsweise keine Brandgefahr von dem Gerät ausgeht. Die Panels sollten außerdem optisch niemanden stören und müssen leicht zu entfernen sein. Anlagen mit bis zu 600 Watt Spitzenleistung darf man ohne Genehmigungsverfahren anschließen.

 

Was kosten solche Balkonkraftwerke?

Wer ein eigenes kleines Kraftwerk auf dem Balkon betreiben möchte, der muss mit Kosten zwischen 350 und 700 Euro rechnen. Erhältlich sind die Photovoltaik-Module problemlos im Internet, in Baumärkten oder auch im Elektrofachhandel.

 

Ab wann lohnt sich eine eigene Mini-Solaranlage?

Zwei Module für 700 Euro plus eine spezielle Einspeise-Steckdose und einen Elektriker, der die Installation am Ende prüft – das macht (großzügig gerechnet) 1000 Euro für das eigene Balkonkraftwerk.

Eine Familie mit Kindern hat im Jahr einen durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 4500 Kilowattstunden – 600 davon übernimmt das Balkonkraftwerk. Nach fünf Jahren hätte sich hier sich die Anlage amortisiert, nach 25 Jahren ergibt sich sogar ein Plus von 4200 Euro.

 

Wie hoch fällt die Förderung der Stadt München aus?

Wie die Pressestelle Referat für Klima- und Umweltschutz gegenüber Gong 96.3 mitgeteilt hat, gestaltet sich die Förderung wie folgt:

Gefördert werden kann der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play-Anlagen) bis zu einer Leistung von 600 Wp je Wohneinheit. Fördersatz: 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.

Beispiel 1:

Ein Mieter kauft ein Balkon-Modul mit 600 Wp Leistung für 580 € (Brutto) und installiert es selbst. Die Förderung beträgt 600 Wp x 0,4 € / Wp = 240 €. Das bleibt unter 50% der Investitionskosten (580 € / 2 = 280 €)

Lässt diese Person das Modul vom einem Fachbetrieb installieren (Größenordnung 1.000 €), sind die Investitionskosten höher (1.000 € + 580 €  = 1.580 €). Die Förderung ändert sich aber nicht, da die Grenze "50 % der förderfähigen Investitionskosten" vorher nicht gegriffen hat.

Beispiel 2:

Ein Mieter kauft ein Balkon-Modul mit 600 Wp Leistung für 400 € (Brutto) und installiert es selbst. Die Förderung würde zuerst 600 Wp x 0,4 € / Wp = 240 € betragen. Das ist aber mehr als 50% der Investitionskosten (400 € / 2 = 200 €). Dann greift die Deckelung durch "50 % der förderfähigen Investitionskosten". Die Förderung beträgt letztendlich 200 €.

Lässt diese Person das Modul vom einem Fachbetrieb installieren (Größenordnung 1.000 €), sind die Investitionskosten höher (1.000 € + 400 €  = 1.400 €). Die Deckelung durch "50 % der förderfähigen Investitionskosten" ist jetzt auch höher: 1.400 € / 2 = 700 €. Dann greift diese Deckelung nicht mehr (weil 700 € > 400 €) und die Förderung beträgt letztendlich 240 € (der Antragsteller genießt den vollen Fördersatz).

 

23.06.2022