Alfons Schuhbeck legt Revision gegen Urteil ein

Foto: Markus Wissmann/Shutterstock.com

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"Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", heißt es in einer aktuellen Medieninformation, die in Schuhbecks Namen veröffentlicht wurde. 
 

Kurz vor Ende der Frist 

Das Landgericht München I hatte am 27.10.2022 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Alfons Schuhbeck verhängt und eine Einziehung der nicht abgeführten Einkommenssteuer verfügt. In einer Presseinfo der Unternehmensberatung CCounselors heißt es:

"Herr Schuhbeck steht zu seiner Schuld und übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden, die auch eine längere Haftstrafe einschließen kann. Hierzu gehört ebenfalls die Bemühung, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen, woran Herr Schuhbeck auch in den vergangenen Tagen unermüdlich arbeitete. Unabhängig davon möchte Herr Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können. Vor diesem Hintergrund hat Herr Schuhbeck seine Anwälte gebeten, fristgemäß am 3. November 2022 Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen."

"Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen. Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen", so Alfons Schuhbeck.

 

03.11.2022