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Vorsorge für den Ernstfall – Ein schwieriges, aber wichtiges Thema
Über den eigenen Tod oder zumindest eine schweres gesundheitliches Leiden nachzudenken ist gerade in jungen Jahren nicht einfach. Dennoch kann es sinnvoll sein, genau dies zu tun, um rechtzeitig bestimmte Vorsorgeentscheidungen zu treffen. stock.adobe.com © Antonioguillem (DATEI-NR.: 305982939)
Niemand denkt gerne darüber nach, wie es ist, nicht mehr in der Lage zu sein, selbst Entscheidungen zu treffen oder vollkommen eigenständig für sich sorgen zu können. Noch weniger gerne denkt man über die Möglichkeit des eigenen Todes nach und was danach geschieht. Doch eine plötzliche, mitunter schwer verlaufende Krankheit oder ein unvorhergesehener Unfall – das kann im Grunde jeden Menschen treffen. Denn wenn auch die Gefahr, sich plötzlich einem gesundheitlichen und damit auch sozialen Ernstfall ausgesetzt zu sehen, im Alter steigen mag, besteht sie letztlich auch für junge Menschen.
Teil einer allgemeinen Vorsorge für die Zukunft ist daher auch die Vorsorge für einen Ernstfall. Gerade, wer ein großes Sicherheitsbedürfnis hat oder sicherstellen möchte, das Verwandte und Bekannte in einem Ernstfall nicht allzu stark zusätzlich belastet werden, sollte präventiv für einen eventuellen Ernstfall bestimmte Vorkehrungen treffen. Doch welche Punkte und Maßnahmen sind zur Vorsorge wirklich relevant und wie lässt sich mit diesem schwierigen Thema sachlich und vernünftig umgehen?
Gespräche mit den Nächsten führen
Gespräche mit den Nächsten über den eigenen Zustand zu führen, ist keine leichte Aufgabe. Dennoch ist sie wichtig. stock.adobe.com © Quality Stock Arts (DATEI-NR.: 375819135)
Vorsorge für den Ernstfall, in dem man nicht mehr selbstständig für sich sorgen kann oder gar für den eigenen Tod, treffen Menschen nicht ausschließlich in ernsten Situationen. Dennoch beschäftigen diese Dinge selbstverständlich gehäuft Menschen, die beispielsweise kürzlich erst eine schwerwiegende Diagnose bekommen haben. Oder Menschen, die im Alter merken, dass sie körperlich und geistig immer mehr abbauen und bald vermutlich nicht mehr allein leben können oder aufgrund des Kräfteverlustes vielleicht sogar nicht mehr lange am Leben sein werden.
Wer zu dieser Gruppe Menschen gehört, fragt sich sicherlich recht bald oder sogar zuallererst, wie er die auch für Angehörigen doch meist schrecklichen Nachrichten ebendiesen Nächsten übermitteln soll. Doch genau diese Gespräche müssen geführt werden. Wenn auch alles Schlimme am liebsten vor den Angehörigen zurückgehalten würde, um diese nicht zu belasten, macht es das in diesem Fall nur noch schlimmer.
Denn Angehörige haben es verdient, beispielsweise im Falle einer tödlichen Krankheit, noch die Möglichkeit zu bekommen, möglichst viel Zeit mit einem zu verbringen. Zwingen kann einen dazu niemand und jeder muss für sich selbst entscheiden, wie er sich am besten fühlt. Ständiger Besuch tut auch nicht jedem gut. Doch auch das sind Punkte, über die offen gesprochen werden kann. Ehrliche Kommunikation ist also ganz entscheidend.
Es gibt keine Pauschalmethode, mit der diese Gespräche sich besonders einfach führen lassen. Selbst ausgebildeten Therapeut*innen fallen die Themen Sterben und Tod nie leicht. Genau dieses Wissen aber kann einem helfen: Der Tod ist kein leichtes Thema. Für niemanden. Doch er gehört zum Leben dazu und wenn gemeinsam mit anderen, für die er genauso unbegreiflich und angsteinflößend ist, über ihn gesprochen wird, nimmt das oft sogar die Schwere aus der ganzen Sache. Einen Versuch ist es allemal wert.
Der Notfallordner – Welche Dinge gehören hinein?
Es spielt im Grunde keine Rolle, ob man zu der im vorherigen Abschnitt genannten Personengruppe gehört, oder ob man ein noch kerngesunder, junger Mensch ist. Selbst, wenn man vielleicht gerade erst eine eigene Familie gegründet hat und das Thema Sterben für einen weit entfernt ist – ein sogenannter Notfallordner lohnt sich für jeden Menschen.
Dieser Notfallordner ist ein physischer Ordner, der zuhause aufbewahrt wird und sämtliche wichtige Vorsorgedokumente und Informationen beinhaltet, die die Angehörigen brauchen, wenn man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist oder verstirbt. Ein solcher Ordner ist deshalb so wichtig, weil die Angehörigen im Falle eines Ernstfalls oder Unfalls oft nur begrenzte Zeit haben, wichtige Angelegenheiten zu regeln. Außerdem sollten sie zusätzlich zur psychischen Belastung nicht auch noch ihre Kraft darauf verschwenden müssen, verschiedene Dokumente zusammenzusuchen und mitunter zu verzweifeln, wenn nicht alles Wichtige gefunden wird.
Der Notfallordner – manchmal auch Notfallmappe genannt – sollte bestenfalls bestimmte „Eigenschaften“ haben oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Für den Notfallordner ist eine auffällige, grelle Farbe zu wählen. stock.adobe.com © zephyr_p (DATEI-NR.: 265954158)
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Er ist immer an einem Ort aufzubewahren, der für die Vertrauenspersonen leicht zugänglich ist.
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Der Ort, an dem er etwa zuhause aufbewahrt wird, muss möglichst sicher sein.
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Sobald ein Notfallordner angelegt wurde, sollte den Vertrauenspersonen von dessen Existenz und dem Aufbewahrungsort erzählt werden.
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Am besten wählt man eine Signalfarbe für den Notfallordner, mit der er sich von eventuell vorhandenen anderen Ordnern, Büchern, Gegenständen am Aufbewahrungsort auf den ersten Blick unterscheidet. Ein Signalrot oder ein grelles Gelb oder Grün sind geeignete Farben.
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Wer zuhause vielleicht sogar einen Tresor hat, sollte den Ordner darin verwahren. Der Code kann dann an Vertrauenspersonen weitergegeben werden.
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Besonders wichtige Dokumente kann man zusätzlich auch in einem Kuvert versiegeln und auf die Klebestelle beispielsweise die Unterschrift setzen. Wird der Umschlag dann vorzeitig geöffnet, weiß man, dass zumindest eine der Vertrauenspersonen im Grunde keine wirkliche Vertrauensperson ist.
Welche Dokumente und Dinge gehören in den Notfallordner?
Auch etwa ein Organdspendeausweis gehört in den Notfallordner. stock.adobe.com © shootingankauf (DATEI-NR.: 36616469)
Diverse Dokumente gehören unbedingt in einen Notfallordner (siehe nächster Abschnitt), andere wiederum sind optional. In jedem Fall sollten im Notfallordner Kontaktdaten von Angehörigen, engen Freunden und weiteren wichtigen Personen hinterlegt sein. Diese sind im Falle eines Ernstfalls oder gar Todesfalls zu informieren.
Darüber hinaus sollten/ können in den Ordner:
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Kopie des eigenen Ausweises
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Kopie der Geburtsurkunde
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Vollmachten und Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung und Testament)
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Übersicht aller Bankverbindungen
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Depot-, Bank- und Kontovollmachten
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Zugang zu eventuell vorhandenen Bankschließfächern
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Kopien der Grundbucheinträge bei Besitz von Immobilien
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Kopien der gesetzlichen Rente, Unfall- und Lebensversicherungen und Zusatzversicherungen
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Krankenakte mit allen Krankheiten, aktuellen Medikamente und bisherigen Operationen. Auch Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige Besonderheiten können in diesem Rahmen vermerkt werden
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Informationen über Verträge, Abonnements und Mitgliedschaften, die im Ernstfall zu kündigen sind
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Irgendwelche wichtigen (Zweit)Schlüssel oder Ähnliches
Die fünf wichtigsten Dokumente
1. Die Vorsorgevollmacht
Ob es eine schwere körperliche Krankheit ist oder Demenz im Alter, ein Unfall oder ein chronisches Leiden – oft bedeuten diese Einschränkungen und Situationen auch, dass man nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Ganz automatisch steht dann die Frage im Raum, wer einem diese Aufgabe abnimmt. Wer also etwa Behördengänge erledigt, wer mit Ärzt*innen spricht, wer sich um die Konten bei der Bank kümmert und wer einige weitere, wichtige Angelegenheiten regelt.
Um genau diese Frage zu klären, gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht. Ohne eine solche haben weder Angehörige noch Freund*innen oder gar Ehepartner*innen das Recht, stellvertretend für die oder den Betroffene*n zu handeln und zu entscheiden. Sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser muss nicht unbedingt ein Angehöriger sein.
Soll also sichergestellt werden, dass es sich bei der über die eigenen Angelegenheiten entscheidenden Person um jemanden handelt, den man persönlich kennt und dem man vertraut, bedarf es unbedingt einer Vorsorgevollmacht. Diese ist aufzusetzen, wenn die betroffene Person noch im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte sowie im rechtlichen Sinne „geschäftsfähig“ ist. Die Einzelheiten dazu finden sich in den Paragrafen 1896 ff. (Rechtliche Betreuung) des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Formular-Vorlagen für die Vorsorgevollmacht lassen sich beispielsweise bei Beratungsstellen und Behörden, wie etwa der Betreuungsbehörde bekommen. Auch aus dem Netz, etwa von der Website des Bundesministeriums für Justiz, kann ein Vorsorgevollmachtsformular heruntergeladen werden.
Wer die Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen lässt, stellt damit einige Dinge sicher. So prüft der Notar die Echtheit der Unterschrift des Vorsorgevollmachtgebers von Amts wegen. Außerdem muss der Notar sich Gewissheit verschaffen, dass der Vollmachtgeber auch wirklich fähig ist, die Folgen und die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen. Nur eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht erlaubt darüber hinaus die Regelung von Grundstücks-angelegenheiten, sprich, ob ein Grundstück etwa verkauft werden darf oder wie mit Belastungen verfahren wird. Der Notar muss auch vermerken, ob er der Auffassung ist, dass der Vollmachtgeber als geschäftsfähig anzusehen ist.
2. Die Patientenverfügung
Anders als die Vorsorgevollmacht dient die Patientenverfügung nicht der rechtlichen und finanziellen Vorsorge, sondern der medizinischen. Sie legt also rechtlich fest, wie die betroffene Person im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung behandelt werden möchte, falls diese Entscheidung nicht mehr aktiv selbst getroffen werden kann. Sie ist damit sozusagen eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens.
Wirksam wird eine Patientenverfügung somit ab dem Zeitpunkt, ab dem eine medizinische Behandlung notwendig wird, die Patientin oder der Patient diese aber nicht mehr ablehnen oder ihr zustimmen kann. Für Ärzt*innen ist eine solche Patientenverfügung unmittelbar verbindlich – vorausgesetzt natürlich, sie ist konkret und rechtskräftig formuliert und verfasst.
Mitte 2016 entschied der Bundesgerichtshof nämlich, dass pauschale Formulierungen in Zukunft nicht mehr ausreichend sind. Das heißt, dass Sätze wie „Ich möchte nicht mit lebenserhaltenden Maßnahmen am Leben bleiben“ nicht gültig sind. Vermerkt sein sollten stattdessen konkrete Anweisungen zu den Themen
· künstliche Ernährung,
· künstliche Beatmung,
· Schmerzbehandlung,
· Wiederbelebung, Organspende
· sowie zu weiteren medizinischen Fragen. Es gibt etliche Broschüren zum Thema im Netz (wie die des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) und auch hier finden sich immer wieder diverse Formulare und Vordrucke. Allerdings ist dieses Thema derartig komplex und kompliziert, dass sich eine vorherige ausführliche Beratung empfiehlt. Anlaufstellen hierfür sind:
· Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen
· Kirchen
· Wohlfahrtsverbände
· Hospize
· Ärzt*innen
Für eine Patientenverfügung ist eine notarielle Beglaubigung in der Regel nicht notwendig.
3. Die Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung dient dazu, im Falle des eigenen Todes, rechtzeitig über die zurückgebliebenen Kinder und deren Betreuung entscheiden zu können. Niemand denkt gerne daran, so früh zu sterben, dass die eigenen Kinder noch nicht alt genug sind, um für sich selbst zu sorgen. Dennoch kommt es zu genau diesen Situationen nicht selten. Sollten Eltern keine Verfügung hinterlegen, bestimmen Familiengericht und Jugendamt gemäß § 1773 ff. BGB einen Vormund. Das ist im Falle eines einzelnen verstorbenen Elternteils meistens der hinterbliebene Elternteil. Sollten beide Eltern ums Leben kommen, versucht das Gericht in der Regel nahen Verwandten die Vormundschaft zu übertragen.
Wer genau festlegen möchte, wer diese Vormundschaft bekommt – etwa die Taufpaten oder auch enge Bekannte, die unter Umständen ein besseres Verhältnis zu den Kindern pflegen als etwa Onkel oder Tante –, setzt am besten rechtzeitig eine Sorgerechtsverfügung auf.
Wichtig ist gerade bei dieser Sorgerechtsverfügung, dass Eltern sie alle paar Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Nicht selten nämlich ändern sich Lebenssituation und Vertrauensverhältnisse, sodass mitunter andere Personen eingetragen werden müssen, die sich im Ernstfall um die Kinder kümmern. Weiterhin ist es sinnvoll, zumindest einen Ersatzvormund zu bestimmen. Dieser springt ein, wenn der Wunschvormund aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) in der Lage sein sollte, das Sorgerecht zu übernehmen. Natürlich sollten mit den hier eingetragenen Personen vorher auch gesprochen werden, um sicherzustellen, dass diese auch bereit wären, sich um Kind oder Kinder zu kümmern.
Mit der Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Kinder übrigens mitentscheiden, wer im Falle des Todes der Eltern ihr Vormund sein soll.
Soll beispielsweise die Schwester im Ernstfall das Sorgerecht für das hinterblieben Kind bekommen, wird dies in der Sorgerechtsverfügung bestenfalls auch genau so vermerkt. stock.adobe.com © Drazen (DATEI-NR.: 281260692)
4. Die Betreuungsverfügung
Wenn von Betreuungsverfügungen die Rede ist, scheint oft nicht ganz klar, was diese von einer Vorsorgevollmacht unterscheidet. Eigentlich ist es aber ganz einfach: Die Vorsorgevollmacht erlaubt einer Person, wie bereits erläutert, im Namen des Vollmachtgebenden zu handeln und zu entscheiden. Es handelt sich dabei um eine privatrechtliche Vereinbarung, die von keiner Institution kontrolliert oder geprüft wird. Die Betreuungsverfügung dagegen ist ein Dokument, das für den Betreuungsfall schriftlich regelt, wer im Ernstfall als Betreuer einspringen soll. Betreuung meint hier die rechtliche Betreuung, die von staatlicher Stelle beauftragt und kontrolliert wird. Auch kann in der Betreuungsverfügung erwähnt werden, welche Personen als Betreuer explizit abgelehnt werden.
5. Das Testament
Das Testament ist das zumindest vom Hörensagen wohl bekannteste Dokument für den Ernstfall, das ebenfalls in keinem Notfallordner fehlen sollte. Im Testament ist geregelt, wer im Falle des Todes den Nachlass übernimmt. Sollte kein Testament vorliegen, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Sind im Testament allerdings andere Personen vermerkt, wird das Vermögen anders verteilt, als das Gesetz es eigentlich regelt. Gerade, wenn ein*e nicht eheliche*r Partner*in oder eine nicht blutsverwandte Person erben soll, ist ein Testament enorm wichtig.
Neben dem Vermögen (dem hinterbliebenen Geld) können auch bestimmte einzelne Dinge bestimmten Personen hinterlassen werden. Das können Schmuckstücke, Sammlungen diverser Dinge sein, Edelmetalle, Autos oder auch Immobilien. Die vermachten Gegenstände müssen von den gesetzlichen Erben dann an die im Testament gelisteten Personen ausgehändigt werden.
Mit dem Erreichen des sechzehnten Lebensjahres sind Personen in Deutschland befugt, ein Testament eigenständig zu verfassen. Wichtig ist, dass man dafür „testierfähig“, also im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte ist. Das Testament muss außerdem handschriftlich verfasst werden. Jede Seite des Testaments ist zu nummerieren und eigenständig zu unterschreiben.
Die Bestattungskosten – Hinterbliebene entlasten
Möglichkeiten der Bestattung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich heute bestatten zu lassen, die alle auch unterschiedliche Kosten verursachen. Natürlich sollte jeder die Bestattungsart für sich wählen können, mit der er sich den größten „Seelenfrieden“ erhofft. Manch einem mag es vollkommen egal sein, was nach dem eigenen Tod mit einem passiert, andere wiederum legen viel Wert darauf. Wichtig ist, frühzeitig mit den Nächsten darüber zu sprechen, welche Bestattungsart man einmal gerne für sich wünscht.
Grundsätzlich sind klassische Bestattungen auf dem Friedhof mit einer Grabstelle, Seebestattungen und FriedWald-Bestattungen möglich.
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Erstere ist die üblichste, herkömmliche Bestattungsart in Deutschland. Eine Sarg- oder Urnenbestattung auf dem Friedhof ermöglicht den Hinterbliebenen nicht nur den Besuch an einem festen Ort, sondern auch individuelle Grabgestaltung und -pflege. Meistens sind mit der Friedhofsbestattung die höchsten Kosten verbunden.
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Die Seebestattung ist eine Naturbestattung und findet in der Regel auf dem Meer statt. Der Verstorbene wird vorher eingeäschert und die Asche wird in eine biologisch abbaubare Seeurne gefüllt. Angehörige können dann mit der Urne auf einem Schiff aufs Meer fahren und die Urne irgendwo ins Meer lassen. Die Koordinaten des Beisetzungsortes werden dabei notiert. Diese Bestattungsart ist meist kostengünstiger als die Beisetzung auf dem Friedhof. Noch günstiger ist die unbegleitete Seebestattung, bei der mehrere Urnen nacheinander der See übergeben werden. Hierbei sind keinerlei Angehörige zugegen. Somit fällt auch die mit Kosten verbundene Trauerfeier an Bord des Schiffes weg.
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Auch eine FriedWald-Bestattung ist in Deutschland möglich und in den vergangenen Jahren immer stärker nachgefragt worden. Hierbei wird die Asche der Verstorbenen in einer ebenfalls biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes in ausgewiesenen Waldgebieten in der Erde beigesetzt. Es gibt die Möglichkeit, im engen Familienkreis oder auch einer größeren Trauergesellschaft zugegen zu sein.
Auch eine Bestattung im Wald kann anonym und ohne die Anwesenheit Angehöriger vonstattengehen. Selbstverständlich ist auch diese Bestattungsart dann kostengünstiger als die FriedWaldbestattung inklusive Trauerfeier.
Die Kosten decken
Die klassische Bestattung als teuerste Bestattungsart kann in Deutschland gerne einmal rund 12.000 bis 13.000 Euro kosten. Darunter fallen in der Regel Kosten für das Bestattungsinstitut, den Steinmetz, den Friedhof und einiges mehr. Derlei Summen können die Angehörigen nicht immer einfach so stemmen. Wer bereits vor seinem Tod an die Hinterbliebenen denkt und ihnen die Last dieser Kosten abnehmen möchte, kann darüber nachdenken, Geld genau für diesen Fall auf einem Sparkonto zurückzulegen.
Außerdem kann auch mit einem Bestatter gesprochen werden, um einen Vorsorgevertrag abzuschließen. Seriöse Institute klären genau darüber auf, was Pflicht- und was Wahlleistungen sind und welche Angebote es gibt. Ein Vergleich verschiedener Bestatter ist sinnvoll, um jemanden zu finden, bei dem sofort ein gutes Gefühl vorhanden ist.
Alternativ zu einer solchen Rücklage bietet sich auch eine spezielle Sterbegeldversicherung an. Wichtig ist, sich im Vorfeld gut zu bestimmten relevanten Punkten zu informieren, um anschließend zu entscheiden, ob eine solche Versicherung für einen überhaupt infrage kommt. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist nämlich beispielsweise vor allem sinnvoll, wenn frühzeitig begonnen wird, in die Versicherung einzuzahlen. Dann bekommt man mit der Versicherung häufig deutlich mehr Kapital heraus, als eingezahlt wurde.
Das „digitale Erbe“ – Rechtzeitige Vorbereitung zahlt sich aus
Oft vergessen wird auch das „digitale Erbe“, das heutzutage aber eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Gemeint sind damit jegliche Daten in digitaler Form, die man etwa im Falle des eigenen Todes hinterlässt. Dazu können zum Beispiel gehören:
· Daten bei Kommunikationsdiensten (wie etwa WhatsApp, Instagram, Twitter oder Facebook)
· Daten bei E-Mail-Anbietern
· Konten und Vermögenswerte bei Online-Banken und Online-Bezahldiensten, wie PayPal
· Kundenkonten bei Online-Shops, Sharing-Systemen oder auch bei Musik- und Filmstreaming-Diensten
· Software für den eigenen Heimcomputer, wie etwa Spiele oder bestimmte Programme oder auch Speicherplatz in der Cloud
· Hardware wie Computer, Smartphones, Tablets, Festplatten, USB-Sticks, E-Book-Reader und Ähnliches
Auch das digitale Erbe muss geregelt sein. Am besten kümmert man sich rechtzeitig um eine gute Organisation. stock.adobe.com © Stockfotos-MG (DATEI-NR.: 245306363)
Um sicherzustellen, dass diese Daten sowie Hard- und Software im Ernstfall in die richtigen Hände geraten, sollten entsprechende Vermerke dazu im Testament oder auch in der Vorsorgevollmacht schriftlich geregelt werden. Dabei ist es entscheidend, eine genaue Übersicht über das digitale Erbe zu erstellen und eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich um diesen Nachlass kümmern soll. Diverse Zugangsdaten für Onlineprofile und Konten können außerdem bei einem Notar oder in einem Schließfach hinterlegt werden.
Nicht zu vergessen ist auch, festzulegen, was genau mit den unterschiedlichen Online-Daten sowie Daten auf Speichermedien, wie etwa Festplatten und USB-Sticks passieren soll. Sollen Bilder, Texte und Videos archiviert oder gelöscht werden? Sollen Accounts gelöscht oder deaktiviert werden? Soll vorher eine Information über etwa den Todesfall auf sozialen Medien geteilt werden? Falls ja, wie genau soll so ein Posting aussehen? Alles das regelt man am besten in einer detaillierten Erklärung zum digitalen Erbe, die ebenfalls dem Notfallordner beiliegen sollte.