Reiseausfälle: Das sind eure Rechte

Wir beantworten alle Fragen zum Thema Flugausfall und Co.

Der Start in die Sommerferien hat bereits am ersten Wochenede sehr holprig begonnen. Nachdem am Flughafen München, durch einen internen Fehler der Bundespolizei, der Flugbetrieb für mehrere Stunden lahm gelegt wurde, verpassten viele Urlauber ihre Maschinen und konnten den Urlaub erst mit großer Verspätung antreten. Welche Rechte ihr in einem Solchen Fall, oder auch generell habt, haben wir zusammen mit einem Reiseanwal für euch zusammengetragen:

 

Wer haftet, wenn mein Flug ausfällt?

Wenn die Reise durch einen Flugausfall nicht angetreten werden kann, haftet bei einer Pauschalreise in erster Linie der Reiseveranstalter und bei Einzelreisen der Vertragspartner, also in diesem Fall die Airline.

Da aber am Münchner Flughafen die Bundespolizei durch eigenes Verschulden Schuld an den Verspätungen ist, muss diese auch für den Schaden aufkommen. In diesem Fall muss sich aber nicht der Urlauber, sondern die Airline bzw. der Reiseveranstalter an die Bundespolizei wenden.

Eine Ausgleichszahlung, die man Normalerweise bei einer Verspätung ab drei Stunden erhält, entfällt in diesem Besonderen Fall.

Kann ich mich vor solchen Flugausfällen schützen?

Leider Nein, grundsätzlich kann die Airline und der Flughafen nichts für Verspätungen und hierbei ist die einzige Möglichkeit, seine Rechte im Nachhinein geltend zu machen.

Was passiert, wenn ich mein Gepäck in so einem Fall schon aufgegeben habe?

Wenn das Gepäck schon aufgegeben wurde, muss die Airline sich bei einem ausgefallenem Flug darum kümmern, das Gepäck wieder schnellstmöglich zum Eigentümer zu bringen. Das kann bei einem solchen Chaos wie aktuell am Münchner Flughafen herrscht, aber schon etwas länger dauern.

Falls der Urlaub angetreten werden kann und das Gepäck nicht oder später kommt, sollte man seine Rechte so schnell wie möglich geltend machen, denn eine Entschädigung steht in diesem Fall jedem zu.

Der Koffer geht verloren oder kommt verspätet an – was steht dem Fluggast in so einem Fall zu?

Der Reiseveranstalter und die Airline sind verantwortlich für die pünktliche und sichere Beförderung der Passagiere und des Gepäcks. Kommen sie dem nicht nach, dann entstehen Rückzahlungsansprüche auf den Reisepreis wegen verlorener Urlaubszeit. Außerdem kann man Schadenersatz fordern für den verlorenen Koffer und den damit verbundenen Inhalt und: Für die persönlichen Ausgaben. Kommt der Koffer verspätet, dann einfach die Quittungen beim Reiseveranstalter oder der Airline einreichen. Aber: Die Rückerstattung hat Grenzen. Diese liegt pro Passagier bei maximal 1150 Euro! Und: Man ist angehalten, verhältnismäßig günstige Produkte zu kaufen.

Wie sieht‘s mit meinem Tauchkurs oder meinem Mietwagen aus, den ich am Urlaubsort gebucht habe?

Hier haftet auch die Bundespolizei, da es sich bei dem Ereignis in München um eine Panne handelt, die vermeidbar gewesen wäre.

 

Wie gehe ich vor, wenn mein Flug verspätet war?

  • An den Reiseveranstalter (die Airline) wenden

  • Dieser muss für Ersatz aufkommen

  • Wenn das nicht möglich ist, tritt eine Frist von einem Monat in Kraft, in dem er die Kosten erstatten muss

 

Kann ich den verlorenen Urlaubstag zurückbekommen, wenn ich nur am Flughafen gesessen bin und meinen Urlaub deshalb nicht oder Verspätet antreten konnte?

Nein, leider gibt es für so einen verlorenen Urlaubstag keine Entschädigung.

 

Darf ich den Flughafen verlassen, wenn mein Flug verspätet ist?

Solange nicht feststeht, ob und wann der Flug stattfindet, sollte man den Flughafen nicht verlassen, um keine Information zu verpassen, wenn man aber weiß, wann der Flug nachgeholt wird, kann man in der freien Zeit bis dahin machen, worauf man Lust hat.