Wer seine Wohnung illegal vermietet, muss blechen

03.04.2017, 12:04

Wer seine Wohnung illegal vermietet, muss blechen:

Das Sozialreferat hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt:

eine Eigentümerin hatte ihre Wohnung als Ferienwohnung an Personen vermietet, die sich kurzfristig medizinisch behandeln ließen. Das verstößt gegen die Zweckentfremdungssatzung. Die familiengerechte Wohnung mit drei Zimmern wird so dem allgemeinen Mietmarkt entzogen wird

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