Wiesn-Messerstecherin bleibt in Haft

07.06.2017, 11:06

Die Messerstecherin von der Wiesn bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der 34-Jährigen abgewiesen – damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Angeklagte war im August vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte auf dem Oktoberfest 2015 vor dem Käferzelt auf einen Mann eingestochen. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden.

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