Stadt greift durch - 500.000 Euro Strafe bei Zweckentfremdung

09.11.2017, 13:11

Der Wohnungsmarkt hier in München ist angespannt – aber trotzdem landen nicht alle Wohnungen auf dem Markt. Immer wieder erwischt die Stadt Münchner dabei, die ihre Wohnungen unerlaubter Weise zum Beispiel an Medizintouristen oder Feriengäste vergeben. Das vermieten einer Wohnung oder eines Hauses ist maximal sechs Wochen im Jahr erlaubt - zum Beispiel während man im Urlaub ist. Jetzt greift die Stadt härter gegen so genannte Zweckentfremdung durch. Sie hat eine neue Satzung beschlossen. Damit werden zum Beispiel die Bußgelder angehoben – von bisher50.000 Euro auf künftig bis zu 500.000 Euro.

Die neue Satzung tritt am 15.12.2017 in Kraft.

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