MVG reagiert: Kinderwagen-Fahrradanhänger dürfen in Bus, Bahn und Tram mitgenommen werden

03.02.2017, 11:02

Zu Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger dürfen ab sofort in U-Bahnen, Bussen und Trambahnen mitfahren. Wir von Gong 96.3 hatten über diese Problematik berichtet – jetzt reagiert die MVG und lockert ihre Richtlinien. Inzwischen lassen sich als Kinderwagen genutzte Fahrradanhänger oft nicht mehr von herkömmlichen Kinderwagen unterscheiden, heißt es zur Begründung. Die Mitnahme kostet nicht extra. 

Wichtig! Damit die Fahrradanhänger mitgenommen werden müssen aber ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die Mitnahme ist nur dann möglich, wenn die Platzverhältnisse es zulassen und eine sichere Abstellung erfolgt.
  • Der Kinderwagen muss eine Feststellbremse haben, um zu vermeiden, dass er wegrollt.
  • Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen insbesondere die Gänge und Türbereiche der Fahrzeuge nicht verstellt und damit blockiert werden. Bei der U-Bahn bedeutet dies, dass an jeder Fahrzeugtür ein Türflügel freigehalten werden muss.
  • Letzen Endes entscheidet aber der Fahrer, ob der Anhänger mitgenommen wird oder nicht.

Deine News.