Saubere Luft ohne Dieselfahrverbot: Seehofer stellt Maßnahmenpaket vor

18.07.2017, 13:07

Die Luft sauber machen, ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - das ist der Fahrplan der Staatsregierung.

Horst Seehofer hat heute ein komplettes Maßnahmenpaket vorgestellt. Neben der zügigen Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw sieht es auch eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, den raschen Ausbau der E-Mobilität und die Förderung des Radverkehrs vor.

Alle einzelnen Punkte sollen schnell umgesetzt werden. Denn es gibt Anlass, das drohende Fahrverbot noch abzuwenden. Die Staatskanzlei hat heute auch die bisher zurück gehaltene Liste der Schadstoffmessungen an 260 Münchner Straßen veröffentlicht. Rund ein Viertel wird die Grenzwerte bei Stickstoffoxid in diesem Jahr überschreiten.

Das sind die Messwerte in 260 Münchner Straßen:

In diesen Straßen ergab die Messung noch zu hohe Werte: >> Messwerte << als Liste.

In dieser >> Ansichtskarte << sind die Belastungen ebenfalls dargestellt.

 

Wichtige Bestandteile des Maßnahmenpakets sind:

1. Zügige Verbesserung der Flottenwerte

Wenn die Impulse durch die in der gemeinsamen Erklärung be-schriebenen Maßnahmen deutschlandweit und markenübergrei-fend aufgegriffen werden, kann sich die Stickstoffoxid-Emission der Dieselflotte im Bestand in Deutschland bis 2021 halbieren.

Umrüstung von EURO-5-Diesel-Pkw durch die Automobilindustrie

Bei der Ertüchtigung von Euro-5-Diesel-Pkw haben die bayeri-schen Automobilhersteller zugesagt, dass mindestens 50 Prozent ihrer Euro-5-Diesel-Pkw-Flotte durch einen Software-Upgrade ein für die Absenkung der Stickstoffoxid-Emissionen im innerstädti-schen Bereich relevantes Niveau erreichen können. Die bayerische Automobilindustrie startet umgehend die Vorbereitungen. Die Um-rüstung soll für die Kunden kostenfrei erfolgen.

Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge

Durch Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge z.B. durch Än-derungen im Bereich der Pkw-Steuer sollen die Autokäufer ein kla-res Signal pro neuester Euro-6-Technik erhalten mit dem Ziel, die Marktakzeptanz zu erhöhen und die Pkw-Flottendurchdringung ge-rade dieser umweltfreundlichen Technologie spürbar zu beschleu-nigen. Es sollten Anreize für die Fahrer älterer Diesel-Fahrzeuge (Euro 4 und älter) geprüft werden, beschleunigt auf modernere Fahrzeuge umzustellen. Bayern will hier gegenüber dem Bund ak-tiv werden.

Förderkonzepte für Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen

Gemeinsam mit den Kommunen wird die Staatsregierung zudem Förderkonzepte für eine geregelte Flottenerneuerung auch bei Nutzfahrzeugen entwickeln. Die Bayerische Nutzfahrzeugindustrie wird mögliche Lösungsansätze im Rahmen einer gemeinsamen Plattform mit Politik, Kommunen und Gewerbe unterstützen.

 

2. Förderung innovativer Antriebe / Elektromobilität

Förderung der Ladeinfrastruktur

Insbesondere die staatliche Förderung zum Aufbau der Ladeinfra-struktur soll aufgestockt werden. Die Möglichkeiten im Wohnungs-eigentumsrecht sollten verbessert werden.

Weiterentwicklung von synthetischen Kraftstoffen

Förderprogramm zur Flottenumstellung städtischer Nutzfahrzeuge

Beim Spitzengespräch der Staatsregierung mit den Oberbürgermeis-tern von München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt wurde insbesondere ein Förderprogramm zur Flot-tenumstellung städtischer Nutzfahrzeuge vereinbart.

Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Staatsregierung und Bayeri-schem Städtetag, um Lösungen für rechtliche Instrumentarien für die Städte zu finden

Die Staatsregierung und der Bayerische Städtetag werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe kurzfristig klären, ob und inwieweit noch Rechtsänderungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen er-forderlich sind.

 

3. Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV

Busförderung

Ziele sind die Aufstockung des Busflottenbestands durch Neuan-schaffung zusätzlicher EURO-VI-Busse bzw. anderer emissionsar-mer bzw. –freier Antriebe sowie die beschleunigte Flottenerneue-rung.

Tram- und U-Bahn-Förderung

Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Taktverdichtung) durch Fahrzeugneuanschaffungen.

Elektrobus-Förderung

Ziel ist die Unterstützung des Umstiegs der Kommunen auf Elekt-romobilität. Die Busförderung wird um die Komponente Elektroan-trieb aufgestockt. Ferner wird der Bund aufgefordert, seine Pro-gramme auszubauen und zu verstärken.

Innovative Antriebsformen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Ziel ist die Umsetzung eines Pilotprojekts mit alternierender An-triebstechnik.

Park&Ride und Bike&Ride

Ziel ist die Schaffung einer bedarfsgerechten Anzahl von Pkw- und Fahrrad-Abstellplätzen an Haltestellen und Bahnhöfen.

ÖPNV-Infrastruktur

Ziel ist es, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit im ÖPNV zu erhöhen und mehr Pkw-Fahrer zum Umstieg auf den ÖPNV zu veranlassen. Maßnahmen sind neben dem Bau neuer Infrastrukturen für U-Bahnen und Straßenbahnen z. B. der Bau von Busspuren, Vor-rangschaltungen an Ampeln, die Errichtung von Busbahnhöfen und Bushaltestellen sowie die Umsetzung digitaler Infrastruktur (ab-rufbare Echtzeitfahrpläne, E-Ticketing, Mobilitäts-Apps).

Elektrifizierung des SPNV

Die Dieselzüge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) sollen durch Elektrotriebzüge ersetzt werden. Der Bund ist aufgefordert, das Oberlandnetz zu elektrifizieren.

Anreize für Tangential- und Expressbusverbindungen in Ballungs-räumen

Ziele sind die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und kürze-re Wege für die Benutzer. Tangentialverbindungen insbesondere im Raum München notwendig, da S-Bahn-System auf die Stadtmit-te ausgerichtet ist. Die Planungen der Landeshauptstadt München für eine Tram durch den Englischen Garten sind ein gutes Beispiel für eine leistungsfähige emissionsfreie Tangentialverbindung.

Finanzielle Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV:

Ziel ist es, neue Abonnementkunden für den ÖPNV zu generieren. Für das Jahr 2018 wird ein Modellprojekt in München durchgeführt mit einem zusätzlichen Gratismonat beim Neukauf eines MVV-Jahresabos.

Steuerliche Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV-Fahrkarten:

Ziel ist die Verbesserung der steuerlichen Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV-Fahrkarten durch Anpassung der Verwaltungspraxis auf Bund-Länder-Ebene. Bayern wird sich für eine Verwaltungsvereinfachung einsetzen.

 

4. Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs

Planung eines Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr

Ziel ist, das Fahrrad als normales Verkehrsmittel zu etablieren und seinen Anteil an den Wegen auf 20 Prozent zu steigern. Voraus-setzung ist ein bayernweites Radverkehrsnetz. Die Planung ist Teil des Radverkehrsprogramms Bayern 2025, das im Februar 2017 vom Ministerrat beschlossen wurde.

Radschnellwege

Ziel sind schnelle und effektive Radschnellverbindungen in den Ballungsräumen München und Nürnberg.

Modellvorhaben Fahrradabstellanlagen an zentralen Stellen in be-sonders belasteten Städten

Ziel sind sichere und benutzerfreundliche Fahrradabstellanlagen mit innovativer Technologie.

 

5. Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte

Die Kommunen sollen bei der Erstellung nachhaltiger und innova-tiver Masterpläne für Mobilität und Logistik unterstützt werden. Gleichzeitig sollen gemäß der Vereinbarung mit der bayerischen Fahrzeugindustrie nachhaltige Logistikkonzepte unterstützt werden.

 

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