Erweitertes Flugverbot über München zum Oktoberfest

25.08.2017, 07:08

Absolutes Drohnenverbot zum Oktoberfest

Das Bundesverkehrsministerium hat nach exklusiven Gong 96.3 Informationen die Regeln für das Flugverbot nochmal verschärft. Drohnen und andere Fluggeräte sind in einem Umkreis von etwa 6 Kilometern komplett verboten. Ausnahmen gelten nur für Rettungs- und Polizeihubschrauber, sowie große Verkehrsmaschinen. Bei einem Verstoß drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis.

Das Bundesverkehrsministerium hat  für den Zeitraum des Oktoberfestes die Stadt München erneut zum „Flugbeschränkungsgebiet“ ernannt, also ein Flugverbot erlassen.

Das Verbot gilt von Samstag 16.9. um 8 Uhr bis Mittwoch, 4.10. um 1.30 Uhr (MEZ).

Das Überflugverbot gilt vom Veranstaltungsort Theresienwiese in einem Radius von 3 nautischen Mailen (ca. 6 km) - das ist in etwa der Bereich innerhalb des mittleren Rings (siehe Karte).

Das Überflugverbot gilt in der Höhe bis in 10.000 Fuß (rund 3 km) - damit sind die Verkehrsflieger, die höher fliegen, nicht betroffen.

Das Flugverbot gilt für jede Art von Flugzeug und Fluggeräte (auch ferngesteuerte) sowie sämtliche Arten von Drohnen! Somit besteht eine Ausweitung des Flugverbots im Vergleich zu 2016.  

Ausnahmen gelten nur für Polizei, Rettungskräfte, Katastrophenschutz und den Linienflugverkehr (auch Frachtflüge) - sie dürfen das Gebiet auf einer Höhe von mind. 1100 Metern über Grund überfliegen (die Höhe wurde im Vergleich zu 2016 nochmal heraufgesetzt).

Wer gegen das erlassene Flugverbot verstößt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. 

 

 

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 62 

(1)Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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