Öffentliche Fahndung im Doppelmordfall von Königsdorf

10.03.2017, 15:03

Kriminalpolizei Weilheim bittet um Mithilfe

1. Fahndung nach dem Tatverdächtigen

Die Ermittlungen im Doppelmordfall von Königsdorf nehmen Fahrt auf. Dringend verdächtigt wegen Raubmord und versuchtem Mord wird:

Robert PLUDOWSKI, *29.01.1974 in Stettin

Der Gesuchte ist 180 cm groß, hat sehr kurze, dunkle Haare (annähernd Glatze), eine athletische Figur, eine Totenkopf-Tätowierung am rechten Oberarm und spricht polnisch und gebrochen deutsch.

Die gesuchte Person ist möglicherweise bewaffnet und gefährlich!

In der Nacht auf Faschingssonntag, 26.02.17, hat eine Polizeistreife in einem Einfamilienhaus im Königsdorfer Weiler Höfen zwei Leichen und eine schwerverletzte Frau gefunden, die Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind. Die Tat dürfte sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 23.02.17, ereignet haben.

Personen, die den Mann kennen und/oder Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort geben können, werden gebeten, sich mit der SOKO „Höfen“ bei der Kriminalpolizei Weilheim, Telefon 0881/640123, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Zeitgleich zur laufenden Fahndung hat die Soko „Höfen“ eine 49-jährige polnische Staatsangehörige, die im vergangenen Jahr als Pflegekraft im Haushalt der 76-jährigen Hausbesitzerin tätig war, festgenommen. Ihr wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

2. Suche nach einem wichtigen Zeugen

In Zusammenhang mit dem Gewaltverbrechen wird ein wichtiger Zeuge gesucht, der sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 23.02.17, gegen 03.15 Uhr, in der Tank- und Rastanlage Höhenrain-Ost an der Autobahn Garmisch-Partenkirchen - München, BAB 95, aufgehalten hat.

Wer kennt die beschriebene Person?

Wer kann Hinweise zu einem möglichen Aufenthaltsort geben?

Wem sind zum fraglichen Zeitpunkt Personen oder Fahrzeug an der Rastanlage aufgefallen?

Hinweise werden von der SOKO „Höfen“ bei der Kriminalpolizei Weilheim unter der Telefonnummer, 0881/640123, entgegen genommen.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt*.

 

*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Polizeibeamte zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört

 

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