EuGH: Bis zu 12 Tage Arbeit am Stück sind erlaubt

09.11.2017, 15:11

Luxemburg (dpa) - Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-306/16).

Damit kann ein Arbeitnehmer die Ruhezeit beispielsweise auch direkt zu Beginn eines Zeitraums nehmen und somit theoretisch bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten.  
Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden - zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von elf Stunden. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam mit dem Urteil einer Bitte eines portugiesischen Gerichts nach, das wissen wollte, wie die
entsprechende Richtlinie auszulegen ist. Geklagt hat dort ein Mann, der der Meinung war, sein Arbeitgeber habe ihm die Pflichtruhetage nicht ordnungsgemäß gewährt. Der Mann will eine Entschädigung von seinem Arbeitgeber. Dafür sieht es jetzt allerdings schlecht aus.

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