Ausgangsbeschränkungen - es drohen Bußgelder bis 25.000 Euro

20.03.2020, 14:03

Ausgangsbeschränkungen: Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärt in einer Pressekonferenz, dass es ab morgen 0.00 Uhr vorläufig bis zum 3. April 2020 Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern geben wird.

 

Für München heißt das konkret:

Ab Samstag, 21.03.2020 gelten weitgehende Ausgangsbeschränkungen.

Das öffentliche Leben in München wird auf ein Mindestmaß zurückgefahren. Alle Münchner werden angehalten, die persönlichen Kontakte zu anderen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Für diejenigen Münchner, die sich bereits bisher an die bestehenden Regelungen gehalten haben, ändert sich dadurch nur wenig.

 

Wege zur Arbeit, zum Einkauf von Lebensmitteln, zur Apotheke und dringende Arztbesuche sind auch weiterhin erlaubt. Und natürlich ist es weiter möglich, kurz an die frische Luft zu gehen, draußen Sport zu treiben oder den Hund Gassi zu führen. Aber keinesfalls in der Gruppe, sondern nur allein oder zusammen mit den Menschen, mit denen Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Partys an der Isar, im Englischen Garten oder in den anderen Parks und Grünanlagen sind verboten. Spielplätze oder Sportanlagen bleiben geschlossen und auch Grillen im Innenhof oder mit Freunden ist untersagt.

Die Polizei wird die Einhaltung aller Maßnahmen kontrollieren und gegebenenfalls Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen.

 

Weiter sind ab morgen alle Gaststätten, alle Bau und Gartenmärkte, Friseurgeschäfte, Blumenläden und alle Geschäfte, die nicht dringend dem täglichen Bedarf dienen, generell geschlossen.

Offen bleiben insbesondere Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Tankstellen und Banken. Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen anbieten oder anliefern, dürfen dies weiterhin tun.

 

Ganz wichtig zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen:

Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gibt es nur für ganz besondere Fälle, wie beispielsweise im Palliativbereich, wenn Eltern ihre Kinder auf der Kinderkrankenstation besuchen oder im erfreulichen Fall von Geburten.

 

Reiter verspricht: 

"Wir lassen niemanden allein!

Ich bitte aber um Verständnis, dass es jetzt zu aller erst um unser aller Gesundheit geht.

Helfen Sie alle mit! Schützen Sie sich selbst und schützen Sie andere.

Gemeinsam werden wir diese Krise meistern."

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