Stadtrat beschließt Alkoholverbot am Hauptbahnhof

13.12.2016, 13:12

Am Münchner Hauptbahnhof gilt künftig ein Alkoholverbot, das hat die Stadt am Vormittag beschlossen. Das Verbot soll von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gelten.

Hintergrund ist, dass die Straftaten unter Alkoholeinfluss am Hauptbahnhof zugenommen haben. Im und um den Hauptbahnhof wurden zwischen 22 und 7 Uhr dieses Jahr 85% mehr Straftaten registriert als noch im Jahr zuvor. Die Gewalttaten haben sogar 138% zugenommen, ein Großteil unter Alkoholeinfluss. Besonders das Vordach des Hauptbahnhofs ist ein beliebter Treffpunkt. Laut Polizei kommen hier schon mal gut und gerne knapp 100 "Stehtrinker" zusammen. Die Gewaltbereitschaft und Streitereien nehmen unter Alkoholeinfluss zu - Müll, Pöbeleien und (sexuelle) Übergriffe auf Passanten verstärken das Sicherheitsproblem am Hauptbahnhof.

Das ist künftig verboten:

Kurz gesagt, das Besitzen, Mitführen und Trinken von Alkohol in und um den Hauptbahnhof ist künftig verboten. Die Deutsche Bahn wird den von der Stadt beschlossenen Paragraphen in ihre Hauptbahnhof-Hausordnung mitaufnehmen. Verboten sind dann alle alkoholischen Getränke, die erkennbar zum Trinken an Ort und Stelle gekauft wurden - die gute Flasche Wein in der Reisetasche ist davon nicht betroffen.

In Kraft treten sollen die Regelungen schon im Januar. 

Hier darf nicht mehr getrunken werden:

Das Verbot gilt nicht nur für das Bahnhofsgebäude, auch in den umliegenden Straßen und der Paul Heyse Unterführung sind Bier und Co. künftig nicht mehr erlaubt. Die Polizei übernimmt die Kontrolle.

 

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