Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt was?

Alle Infos gibt's hier. 

Foto: Maxi Mäschker

Orkan Sabine hat München und die Region mit voller Wucht getroffen. Am Flughafen München wurde zeitweise die Windstärke 12 erreicht. Auch in der Stadt und in anderen Landkreisen erreichte der Orkan die Windstärke acht und mehr. Ab dieser Windgeschwindigkeit übernehmen Versicherungen Schäden an Haus, Auto oder im Garten. Trotzdem gelten oft Sonderklauseln oder Extra-Policen.

Wann lohnt es sich einen Schaden zu melden? 

Ab Windstärke acht. Ob es bei einem wirklich diese Windstärke hatte, können Betroffene unter 01805-913913 bei der Hotline des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfragen (Achtung kostenpflichtig- Festnetz: max. 14 Cent/Minute; Mobil: max. 42 Cent/Minute).

Sturmschäden am Haus: 

Allgemeine Schäden am Haus übernimmt die Wohngebäudeversicherung von einer Windstärke acht. Schäden durch umgestürzte Bäume, abgebrochene Schornsteine und abgedeckte Dächer können mit dieser Versicherung abgedeckt werden. Allerdings nur, wenn Sturmschäden auch im Vertrag explizit stehen. 

Sturmschäden Garage / Gartenlaube: 

Beides ist nur dann versichert, wenn es zuvor auch bei der Versicherung angegeben wurde. 

Sturmschäden bei Mietwohnungen: 

Sturmschäden sind nicht allein Vermietersache, sondern auch Mieter können in die Pflicht genommen werden. Zum Beispiel haftet jeder Mieter für herunter gefallende Blumentöpfe, die im schlimmsten Fall noch eine Person treffen oder etwas anderes beschädigen. In solchen Fällen zahlt häufig die private Haftpflichtversicherung. 

Schäden allgemein im Inneren des Hauses: 

Diese meldet man der Hausratsversicherung. Sie ersetzt Schäden bei der Einrichtung und auch nach Blitzeinschlägen elektronische Geräte. Nicht versichert ist allerdings alles, was zur Zeit des Sturms nicht im Haus oder in der Wohnung war. Zum Beispiel Gartenmöbel, Blumenkübel oder sonstige Garteneinrichtungen.

Ausnahmen kann es bei Markisen und Antennen geben. Bei einem überfluteten Keller zahlt meistens nur die Elementarschadenzusatzversicherung, die Mieter normalerweise nicht haben. 

Bei zerbrochenen Glasscheiben zahlt ebenfalls die Hausratversicherung. 

Sturmschäden am Auto:

Auch hier ist die Windstärke acht besonders wichtig, denn die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden ab Windstärke acht. Eine Vollkaskoversicherung zahlt übrigens schon bei schwächerem Wind. Eingeschlossen sind in beiden Fällen Schäden durch herumfliegende Gegenstände.

Bei einem Baum oder einem anderen Geschoss, das auf ein Auto fällt, muss man erstmal den Eigentümer des Grundstücks ausfindig machen, vom dem der Baum oder auch ein anderes Geschoss kam. Wenn der Besitzer seiner Verkehrssicherheitspflicht nachgekommen ist, muss er den Schaden nicht übernehmen. Hat die Person allerdings die Bäume oder andere Gegenstände regelmäßig kontrolliert und gesichert, zahlt dessen Haftpflichtversicherung nicht.

Wetterbedingter Verkehrsunfall: 

Wer während eines Sturms mit seinem Auto unterwegs ist und einen Unfall baut, braucht auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung. Bei einem Unfall wird zusätzlich eine Selbstbeteiligung fällig, aber wenn er selbst nicht schuld war, wird der Autofahrer nicht zurückgestuft.

 

10.02.20
A.Venzl