Namensrecht: Wie darf ich mein Kind taufen?

Da Vinci, Pumuckl oder Hanswurst - Wir klären, an welche Regeln sich Eltern halten müssen.

 

Bei der Wahl der Namensgebung neuer kleiner Erdenbürger toben sich Eltern gerne aus – Kevin, Jaqueline und Chantal sind oft noch harmlose Fälle. Stattdessen werden Automarken, Städte, Monate oder auch Comicserien-Helden immer beliebter – Hauptsache der Name ist ausgefallen und einzigartig.

Im letzten Jahr wollten Eltern beispielsweise tatsächlich ihre Kinder Fanta, Puhbert oder auch Hanswurst nennen.

Aber sind den Fantasie der Eltern tatsächlich keine Grenzen gesetzt und wie absurd darf ein Vorname sein? Darüber entscheiden zum Glück am Ende die Standesämter und andere Einrichtungen - und die lehnen zum Schutz des Kindes immer wieder besonders abwegige Vornamen ab.

 

An diese Regeln Müssen sich Eltern bei der Wahl des Vornamens halten:

  • In Deutschland dürfen keine Familiennamen, geographische Namen oder Adelstitel als Vornamen eingetragen werden. Ist der Familienname hingegen in anderen Ländern aber ein gängiger Vorname, macht das Standesamt auch mal eine Ausnahme. 
  • Andererseits darf man Namen geltend machen, die irgendwo auf der Welt als Vornamen geläufig sind (z.b. Mississipi). 
  • Der Vorname des Kindes muss das Geschlecht erkennen lassen. Maria beispielsweise kann ein Junge oder ein Mädchen sein, deshalb braucht das Kind einen zweiten Vornamen, der eindeutig auf ein Geschlecht hinweist.
  • Vornamen dürfen nicht das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzten, also sie dürfen nicht beleidigend oder lächerlich sein. 
  • Eltern dürfen maximal fünf Vornamen vergeben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegt. 
  • Gebräuchliche Kurzformen von Vornamen sind zulässig, Koseformen dagegen nicht. 
  • Biblische Namen mit negativer Assoziation sind nicht erlaubt, Heiligennamen und andere Namen aus der Bibel dagegen schon. Also Judas würde als Vorname abgelehnt werden, aber Jesus darf das Kind heißen. 
  • Markennamen sind als Vorname nicht erlaubt. Ausnahme sind Markennamen, die mit Vornamen identisch sind.
  • Vornamen müssen immer korrekt geschrieben werden. Kommt der Name beispielsweise aus einer fremden Kultur ist er mit entsprechenden Akzenten oder Sonderzeichen zu versehen.

 

Wie kann ich herausfinden, ob unser favorisierter Vorname erlaubt oder verboten ist?

Ist der Vorname fragwürde muss beim Standesamt ggf. ein sogenanntes Gutachten vorgelegt werden, dass der Name zulässig ist. Eine Bestätigung dafür kann man auch bei der Namensforschungsstelle der Universität Leipzig oder bei der Gesellschaft für Deutsche Sprache anfordern. 

 

Diese kuriosen Namen wurden in Deutschland schon zugelassen:

  • Leonardo da Vinci Franz
  • Pepsi-Carola
  • Schneewittchen
  • Frodewin
  • Dee-Jay
  • Matt-Eagle
  • Cinderella-Melodie
  • Winnetou
  • Prestige
  • Tarzan