Urteil: VW muss vollen Kaufpreis eines Golf Diesel-Fahrers zurückzahlen

Hier gibt's alle Infos:

 

Der Autokonzern VW muss einem betrogenen Golf Diesel-Fahrer den vollen Kaufpreis seines Autos als Entschädigung zurückzahlen. Das hat das Landesgericht Augsburg beschlossen. Besonders an diesem Fall ist zusätzlich, dass der ursprünglichen Käufer keine Nutzungsentschädigung für die sechs Jahre zahlen muss.

In dem Urteil wird Volkswagen auferlegt, den vollen Kaufpreis von 29.907 zuzüglich Zinsen zu erstatten. Der Golf wurde vom Besitzer 2012 gekauft. 

Der grundlegende Unterschied zu anderen Urteilen besteht vor allem in folgendem:

"Gegenüber der Beklagten [die Volkswagen AG, Anmerkung der Red.] ist der Kläger auch nicht zum Nutzungsersatz verpflichtet (...), denn dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung." 

Daraus folgt, dass der Käufer sein Auto sechs Jahre lang quasi umsonst gefahren ist. 

 
A.Schulz