Nach Tesla-Unfall: Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung

Foto: Tesla

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in letzter Instanz ein Urteil zur Benutzung von fest montierten Touchscreens während der Fahrt gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Autoindustrie haben könnte.

Im März 2019 hat ein Mann mit seinem Tesla einen Unfall, weil er während der Fahrt den Touchscreen seines Autos bediente. Dabei ist er von der Bundesstraße abgekommen und in eine Böschung. Dabei ist er gegen mehrere Bäume gefahren.

Im August 2019 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe dann den Tesla-Fahrer wegen der verbotenen Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße und einem Monat Fahrverbot.

Scheibenwischer über Touchscreen eingestellt

Nach Auffassung des Gerichts geschah der Unfall, weil er "den fest neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) benutzt (hat), um so die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab".