Jetzt offiziell: Testpflicht für alle Einreisenden nach Deutschland

Die Bundesregierung hat eine Testpflicht für alle Einreisenden nach Deutschland beschlossen. Ab diesen Sonntag (01.08.2021) gilt die Testpflicht für ALLE Reiserückkehrer. Das bedeutet: Alle Menschen, die nach Deutschland einreisen, müssen einen negativen Test, eine Genesung oder die Impfung nachweisen. Auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren - egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen.

Die Tests werden schon bei Einreise benötigt, das heißt diese müssen also noch im Ausland gemacht werden und zwar auf eigene Kosten. Kontrolliert wird an den Grenzen per Schleierfahndung – penible Einreise-Kontrollen an der Autobahn wird es aber nicht geben.

Hier könnt ihr PCR und Antigentests im Ausland machen.

 

Neue Einstufungen der Urlaubsregionen:

Außerdem gibt es neue Einstufungen der Regionen. Bisher gab es drei Kategorien, jetzt nur noch zwei: Hochrisikogebiete und Virus-Variantengebiete:

Was gilt für Rückkehrer aus einem Hochrisikogebiet?

Hochrisikogebiete sind jetzt alle Regionen ab einer Inzidenz von 100. Wer zurückkommt muss geimpft, genesen oder getestet sein. Wer nicht geimpft oder genesen ist muss 10 Tage in Quarantäne und kann sich ab dem fünften Tag freitesten.

Was gilt für Urlauber aus einem Virus Varianten Gebiet?

Virus Varianten Gebiete sind Regionen, in denen es besonders viele Infektionen gibt, die auf Virus Mutationen wie die Delta Variante zurückgehen. Urlauber, die einem Virus-Varianten-Gebiet waren, brauchen bei ihrer Rückkehr immer einen negativen Test – auch, wenn sie schon doppelt geimpft oder genesen sind. ALLE müssen erstmal 14 Tage in Quarantäne, bis sie dem RKI einen Nachweis über ihre Impfung übermittelt haben.

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll damit eine neue raschere Corona-Ausbreitung gebremst werden. 

 

Können Reisen kurzfristig storniert werden?

Das kommt auf die Reiserücktrittsversicherung an, also auf den individuellen Fall. In der Regel decken diese Versicherungen Covid-19 mit ab, aber sicherheitshalber sollte man nochmal auf den "Covid-Schutz" achten. Dann wäre eine Stornierung zu den Versicherungsbedingungen möglich. Die nachträgliche Buchung einer Rücktrittversicherung im April, Mai, Juni, etc. gebuchten Urlauben ist in den meisten Fällen leider zu kurzfristig und nicht mehr möglich. Aber bei Last Minute-Buchungen kann noch eine mit abgeschlossen werden. Wer so eine Versicherung nicht hat, der läuft Gefahr, dass er die gesamte Reise zahlen muss oder zumindest die Storno-Gebühren. Pauschalreisen können im Fall einer Ausrufung zum Hochrisikogebiet aber in der Regel kostenlos storniert werden. Stornieren aus Angst ist nicht mehr möglich. Auch in diesem Fall sollte man versuchen, den Veranstalter der Pauschalreise zu kontaktieren, ob es Möglichkeiten zur Umbuchung oder Erstattung gibt – dann läuft das aber über Kulanz und ist eher unwahrscheinlich. 

30.07.2021