Ab November: Keine "überregionalen Ausflüge" mehr - was ist erlaubt und was nicht?

In seiner Regierungserklärung hat Ministerpräsident Söder nochmals den beschlossenen "Lockdown Light" bestätigt. Dieser tritt bereits ab Montag, 02.11. in Kraft. Auch "überregionale Ausflüge" sind dann verboten.

Aber was heißt das überhaupt? Wo kann ich in den Herbstferien noch hin, was ist erlaubt und was nicht?

Die Regel im Wortlaut

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge

So lautet die Regel im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Aber was heißt überregional genau? Dürfen wir nicht mehr in eine andere Stadt, in einen anderen Landkreis oder in einen anderen Regierungsbezirk? Was ist mit Besuchen bei Familien?

Das bedeutet der Beschluss

Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, hat dazu Stellung bezogen. In einem Medeinbericht betont er, dass im Beschluss kein kilometergenauer Radius, in welchem man Ausflüge machen kann, festgelegt ist.

Viel mehr gehe es um die symbolische Wirkung des Gebots und um den Apell an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. Natürlich seien notwendige Besuche bei Verwandten erlaubt, die Spritztour an den Tegernsee solle man sich aber sparen.

Wichtig ist auch, dass es sich um ein Gebot und kein Verbot handelt. Es geht darum, Kontakte zu minimieren. Denn bei weitersteigenden Corona-Infektionszahlen könnte immernoch eine Ausgangssperre als letzte Instanz eingeführt werden.

30.10.2020