Radl-Regeln

Verstärkte Radl-Kontrollen in München

Über zwei Wochen lang kontrolliert die Münchner Polizei vermehrt Radfahrer. Im Rahmen der Aktion „Gscheid radln, aufeinander achten“ will die Polizei so auf eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Menschen im Ballungsraum München hinwirken. Die zweiwöchige Schwerpunktaktion geht vom 18. bis 29.04.2016

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Bußgeld und Punkte (Zeite Zahl: Mit Behinderung anderer / Dritte Zahl: Mit Gefährdung anderer)

Straßenbenutzung

  • Verbotswidrig Gehweg befahren 10 € / 15 € / 20 €
  • Beschilderten Radweg nicht benutzt oder in nicht zulässiger Richtung befahren 20 € / 25 € / 30 €
  • Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl vorhanden 20 € / 25 € / 30 €
  • Nebeneinander fahren - / 20 € / 25 €
  • Verbotswidrig Fußgängerbereich (Zone etc.) befahren 15 € / 20 € / 25 €

Rotlichtverstöße

  • Als Radfahrer Rotlicht missachtet 60 € / - / 100 €;  1 Punkt
  • Rotlicht dauerte bereits l‰nger als eine Sekunde 100 € / - / 160 €; 1 Punkt

Vorschriftszeichen

  • Gesperrte/-n Straße/Weg befahren 15 € / 20 € / 25 €
  • Schild "Verbot der Einfahrt" (Z. 267) nicht beachtet 20 € / 25 € / 30 €
  • Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren 20 € / 25 € / 30 €

Sonstige Pflichten

  • Bei Dunkelheit ohne Licht gefahren 20 € / - / 25 €
  • Mobiltelefon verbotswidrig benutzt 25 € / -  / - 
  • Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden oder betriebsbereit 20 € / - / 25 €
  • Fehlende oder defekte Bremsen 10 € / - / -
  • Am Fahrrad fehlte die Fahrradglocke 15 € / - / -

Alkohol

Die relative Fahruntüchtigkeit (FU) beginnt bei 0,3 Promille und stellt z. B. bei einem Unfall eine Straftat dar; die absolute FU beginnt bei 1,6 Promille und wird grundsätzlich als Straftat verfolgt. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen liegt die Wahrscheinlichkeit zu verunglücken bereits bei 0,5 Promille signifikant höher als üblich! 

Tipps der Münchner Polizei zum sicheren Radln

Radfahrer sind häufig Opfer, aber auch Verursacher: Als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt. Trotz der niedrigeren Geschwindigkeit ist das Risiko, bei einem Unfall als Radfahrer ums Leben zu kommen, doppelt so hoch wie das eines Pkw-Fahrers.

  • Zum Schutz vor Schädelbrüchen und Gehirnverletzungen immer mit Fahrradhelm fahren
  • Nüchtern fahren – bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen; bereits ab 0,5 Promille ist Ihr Unfallrisiko signifikant höher
  • An Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen bleiben
  • Radwege immer in der vorgegebenen Richtung benutzen
  • Rechtzeitig mit Handzeichen anzeigen, wohin man fahren möchte
  • Nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad fahren, vor allem mit funktionierenden Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung
  • Rechtzeitig Licht einschalten, damit man besser erkannt wird
  • Auffällige Kleidung tragen, am besten mit reflektierendem Material
  • Handy-Verbot gilt auch für Radfahrer
  • Vorausschauend fahren und Rücksicht nehmen