Maulkorbpflicht: So wurde entschieden!

Hier erfahrt ihr alle wichtigen Infos rund um die Maulkorbpflicht für große Hunde.

Einstimmig hat der Kreisverwaltungsausschuss heute beschlossen, dass  die Münchner Hundeverordnung nicht verändert wird. 
Es gibt und wird also auch keine Maulkorbpflicht für Hunde über 50 cm geben. 

Der Bezirksausschuss 6 – Sendling hatte beantragt, die für gefährliche Kampfhunde gültige Maulkorbpflicht auch auf große Hunde auszudehnen. Anlass war ein Vorfall im Juli 2017, bei dem ein Hund einen anderen angefallen und verletzt hatte.

Das zuständige Kreisverwaltungsreferat hat dargestellt, dass für diese  Änderung der Hundeverordnung schlicht die Rechtsgrundlage fehle.

Zudem sei die aktuelle Regelung ausreichend zum Schutz für Hunde und Menschen. Es gilt z.B. einen Leinenpflicht in der Innenstadt und in der U-Bahn, auf Märkten und Veranstaltungen. Auf Spielplätzen und ausgewiesenen Grünflächen gilt sogar ein Verbot für Hunde.

Die Stadt weist auch darauf hin, dass Außendienstmitarbeiter kontrollieren und Bußgelder verhängen. Es gibt auch die Möglichkeit, online gefährliche Hunde zu melden. (Hier)

Dann hat die Stadt die Möglichkeit, individuell eine Maulkorbpflicht zu verhängen. Das für alle großen Hunde einzuführen, sei also weder möglich noch geboten! Dieser Argumentation hat sich der Stadtrat heute (20.3.2018) angeschlossen.

In Zügen der Deutschen Bahn gilt übrigens die Maulkorbpflicht für alle großen Hunde.

Das ist die aktuelle Hundeverordnung aus dem Jahr 2013. (Hier)

Viele Hundefreunde schlagen vor, die Besitzer sollten doch einen Hundeführerschein machen. Der Hundeführerschein ist und bleibt auch weiter freiwillig. Hundeschulen und Vereine bieten die Kurse an. Der Hundebesitzer muss eine praktische und eine theoretische Prüfung ablegen. Die Stadt bieten im Gegenzug einen finanziellen Anreiz. Wer den Hundeführerschein vorlegt, kann sich 1 Jahr lang die Hundesteuer sparen. In München sind das 100 Euro.