Diese Lockerungen stehen in finaler Beschlussvorlage 

In der Beschlussvorlage vor der heutigen Ministerkonferenz liegen neue Lockerungen vor:

Der Lockdown soll bis zum 28.März verlängert werden.

Lockerungen: 

  • ab 8.März treffen von zwei Haushalten möglich, maximal 5 Personen, dabei werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt

  • Bei einer Inzidenz von über 100 (an 3 aufeinander folgenden Tagen) wieder nur eine Haushaltsfremde Person, dabei werden Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt

  • Öffnung von Buchhandlungen

  • noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe & Fahr- und Flugschulen: dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, bei den Dienstleistungsbetrieben muss ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest und ein Testkonzept für das Personal vorliegen

  • sicherer Schulbetrieb: Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest --> dies soll bis April umgesetzt werden

  • Unternehmen in Deutschland: Mitarbeiter, die in Präsenz arbeiten sollen pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest bekommen

  • Allen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest von dem Testzentrum der jeweiligen Kommune oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht, die Kosten übernimmt hier der Bund

 

Stabile Inzidenz von unter 35:

  • Öffnung des Einzelhandels: Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm

  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit max. 10 Personen im Außenbereich

 

7-Tage-Inzidenz unter 100:

  • Öffnung des Einzelhandels für „Click and meet“: Eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche, wenn vorher ein Termin für fest begrenzten Zeitraum gebucht wurde und Daten  für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft dokumentiert werden

  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische & botanische Gärten sowie Gedenkstätten: für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung

  •  Individualsport alleine oder zu zweit

  • Sport in Gruppen: bis zu zehn Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich

 

14 Tage unter Inzidenz 35:

  • Öffnung der Gastronomie draußen 

  • Öffnung von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern 

  • kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen

 

14 Tage unter Inzidenz 100:

  • Öffnung der Gastronomie draußen: Gäste müssen vorher reserviert haben und ihre Daten für die Kontaktnachverfolgung dokumentieren, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest erforderlich

  • Öffnung von Theatern, Kinos Konzert- und Opernhäusern für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen Schnell oder Selbsttest

  • kontaktfreier Sport drinnen sowie Kontaktsport draußen: alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen