Corona: Was darf ich und was nicht?

Die Dos und Dont's am Wochenende - was ihr jetzt wissen müsst.

Das Wochenende steht vor der Tür, passend dazu gibt es viele Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Aber was ist jetzt eigentlich erlaubt und was nicht? Wir haben einige Fragen von Hörern zusammengefasst:

Ist das Grillen im Freien erlaubt?

Das Grillen mit der Familie oder Freunden an öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt! Im privaten Garten ist es natürlich erlaubt. Kommen Familienmitglieder, sollte man dennoch auf den Mindestabstand achten.

Darf ich wieder Motorrad fahren?

Spritztouren mit dem Motorrad sind möglich. Man darf auch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin mitnehmen. Allerdings gilt auch hier: Keine Gruppenausflüge und Ansammlungen, wie beispielsweise bei Pausen, sind zu vermeiden.

Darf ich mich im Park oder an der Isar sonnen?

Ja das ist erlaubt. Grundvoraussetzung ist aber, dass Gruppenbildungen vermieden und mindestens 1,5 Meter, besser ein deutlich größerer Abstand zu anderen Sonnenanbetern gewahrt ist. Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.

Darf ich in einem See bei schönem Wetter schwimmen gehen?

Ja. Grundsätzlich zählt schwimmen zu Sportarten, die generell während der Corona-Krise überall erlaubt sind. Allerdings warnt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eindrücklich davor, da gerade an unbeaufsichtigten Stellen viel passieren kann und die Retter bei einer Rettungsmaßnahme unnötigen Gefahren ausgesetzt werden.

Darf ich Wandern gehen?

Ja, auch Wanderungen, Klettern, Mountainbiken sind laut dem Deutschen Alpenverein wieder möglich, wenn man einige wichtige Regeln beachtet: Dazu gehören Abstand halten, nur in erlaubten Kleingruppen wandern, kein Risiko bei der Tourenplanung eingehen, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel dabei haben sowie Berg-Rituale wie das Umarmen am Gipfel unterlassen. Almen und Berghütten bleiben weiterhin geschlossen, jedoch gibt es vereinzelte To-Go-Anlaufstellen.

Darf ich als Dauercamper wieder auf den Campingplatz?

Dauercamping ist wieder erlaubt, vorausgesetzt man hat dort seinen Zweitwohnsitz angemeldet. Allerdings wird darauf hingewiesen, in den Gemeinschaftsräumen zu jeder Zeit die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und Menschenansammlungen und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Darf ich in ein anderes Bundesland reisen?

In ganz Deutschland darf man ab sofort auch wieder aus familiären oder beruflichen Gründen in andere Bundesländer fahren. Als Grund reicht, dass man seine Familie einfach mal wieder besuchen möchte. Allerdings sind die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundeländer zu beachten! Hier gibt es mehr Informationen dazu.

Noch mehr Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regelungen findet ihr hier.