Bund und Länder verschärfen Bußgeldkatalog

Autofahrer sollten sich künftig genau überlegen, ob sie fürs Brötchenholen den Radweg zuparken oder gar beim Stau die Rettungsgasse blockieren - all das wird künftig ziemlich teuer.

Neuer Bußgeldkatalog beschlossen

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem «Riesendurchbruch» und einem fairen Kompromiss.


Bußgelder teils verdoppelt


Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 15 Stundenkilometern kostet nun 50 Euro - bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten. Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Kompromiss gefunden
 

Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch «Schaefer-Kompromiss» genannt wurde: Bundesverkehrsminister Scheuer und die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne), hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig abgesegneten. Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen.

16.04.2021