Bundes-Notbremse gelockert: Das sind die neuen Regeln

Bei der geplanten Bundes-Notbremse gibt es einige Änderungen. Davon betroffen sind unter anderem die Ausgangsbeschränkungen. Auch bei Einzelhandel und Schulen wird nachjustiert.

Bundesweit einheitliche Regeln

Ziel der Gesetzesänderung ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs hatten die Länder teils unterschiedliche Maßnahmen in Kraft gesetzt.

Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelung beschließen.

Das soll beschlossen werden


Aussgangsbeschränkungen:
Auch nach Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen. Künftig soll es in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 allerdings eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Morgens geben. Zusätzlich sollen Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt sein. 

Einzelhandel
Ladeninhaber Kunden bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click&Collect) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht.

Schulen und Kindergärten
Für Schulen wäre Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.

Corona-Tests für Arbeitnehmer
Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Bietet der Arbeitgeber Home Office an, sollen die Arbeitnehmer nach Angaben aus Fraktionskreisen verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. 

Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Nach dem Bundestag wäre am Donnerstag dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll dann möglichst schnell Praxis werden.

19.04.2021