Wechselunterricht, Steuererklärung und Co.: Das ändert sich im Februar

Auch wenn wir uns immer noch im Corona-Lockdown befinden, gibt es im kürzesten Monat Februar viel Neues. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengefasst.

Bayerns Abschlussklassen starten mit Wechselunterricht

Zum 1. Februar starten die Abschlussklassen an Gymnasien sowie FOS und BOS in Bayern mit dem Wechselunterricht. Das gilt auch für Schüler anderer Schulformen, die vor der Abitur- beziehungsweise Fachabiturprüfung stehen - etwa an den Abendgymnasien.

Auch diejenigen in den beruflichen Schulen, bei denen noch vor Ostern die Abschluss- oder Kammerprüfungen anstehen, dürfen ab Februar wieder abwechselnd am heimischen Schreibtisch und im Klassenzimmer lernen. Für die Rückkehrer gelten die Abstandsregeln und eine Maskenpflicht auch im Klassenzimmer. 

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2019

Wer seine Steuererklärung für 2019 über einen Steuerberater machen lässt, hat nun mehr Zeit. Die Abgabefrist wurde offiziell verlängert – und zwar um ganze sechs Monate. Abgabetermin ist demnach nicht der 28. Februar, sondern erst der 31. August 2021. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann dies sowieso rückwirkend bis zu vier Jahre machen.

Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Wer gerne online shoppt und dann auch mit Kreditkarte zahlt, braucht künftig mehr Zeit – bekommt dafür aber auch mehr Sicherheit. Ab dem 15. Februar gilt nämlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Waren, die mindestens 150 Euro kosten.

Beim Online-Shopping reicht also künftig nicht mehr die dreistellige Prüfziffer von der Rückseite der Karte, sondern es muss beispielsweise ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) eingegeben werden.

Neue Untergrenzen für Pflegepersonal

Zum 1. Februar 2021 werden in den deutschen Krankenhäusern in vielen Abteilungen weitere Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Diese gelten dann unter anderem in der Inneren Medizin, Allgemeinen Chirurgie, Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und pädiatrischen Intensivmedizin.

Durch die neue Regelung dürfen beispielsweise auf eine Pflegekraft in der Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patientinnen und Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.

Märchen-Briefmarken mit sozialem Zweck

Fans ausgefallener Briefmarken spllten sich den 4. Februar vormerken.  Die Deutsche Post bringt dann drei neue Briefmarken mit Motiven aus dem Märchen "Frau Holle" der Gebrüder Grimm heraus. Die Märchen-Marken gibt es mit einem Zuschlag zu unterschiedlichen Portowerten zu kaufen. Der Erlös der Zuschlagsmarken geht an die Freie Wohlfahrtspflege.

Jahresvignette läuft ab

Auch wenn Reisen gerade sehr eingeschränkt sind: Wer zwischen Deutschland und Österreich, Slowenien oder der Schweiz reist oder pendelt, sollte sich zum 1. Februar eine neue Jahresvignette zulegen. Diese gelten nämlich nur noch bis zum 31. Januar 2021. Wer keine neue hat und aufgehalten wird, muss zahlen – in Slowenien bis zu 500 Euro, in Österreich mindestens 120 Euro und in der Schweiz rund 180 Euro.

29.01.2021