Unabhängig von Inzidenzen: Bayern beschließt generelle Testpflicht für alle an Schulen

Markus Söder:

Die Corona-Zahlen in Bayern sind stabil und gehen sogar zurück. Doch durch Ostern kann man die Zahlen nicht allzu genau nehmen, da während der Ostertage nicht viel getestet wurde. Es bildet nicht ganz das reale Infektionsgeschehen ab.

 

Wie geht es weiter?

Die Gefahr der dritten Welle bleibt bestehen. Es ist nicht die Zeit für Experimente und unsichere Öffnungen. Wir müssen die Entwicklungen abwarten und auf die Zahlen achten. Lieber länger vorsichtig sein, um dann später mit gutem Gewissen langfristig öffnen zu können.

 

Wie gehts in Bayern weiter?

1. Geplante Öffnungen wie Außensport, Außengastro unter 100 etc. werden aufgrund der unklaren Inzidenzlage verschoben. Es ist besser noch zwei Wochen zu warten.

2. Die Modellregionen werden um zwei Wochen verschoben. 

3. Auch die Modellprojekte in der Kultur werden um zwei Wochen verschoben. 

 

Schulen

Wir brauchen klare Linien in der Schulordnung. Der Schutz der Schüler und der Lehrkräfte haben oberste Priorität. Dinge wie 'Veränderungen der Impfreihenfolge' oder das 'Ausfallen des Abiturs' stehen nicht zur Debatte. 

 

Es wird eine generelle Testpflicht für alle an Schulen geben, unabhängig von den Inzidenzen. Dabei wird es drei Möglichkeiten geben: PCR-Test, Schnelltest & Eigentest. Die Teilnahme am Unterricht geht nur mit negativem Coronatest und der bestehenden Maskenpflicht in der Schule.

 

Generell

 

Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:

  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen wie Drogerie, Apotheken und Lebensmittelgeschäfte.

  • Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

  • Impfen: Ärzte sollen immer stärker integrieren werden. Alle approbierten Ärzte sollen in Zukunft Impfen, zum Beispiel auch Zahnärzte.

  • Testpflicht soll bald in Unternehmen kommen, wenn das Inzidenzgeschehen nicht besser wird

  • Vertrag mit Sputnik, falls der Impfstoff zugelassen wird: soll ab Juli kommen 

  • Das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat sich dazu entscheiden eine landesweite Lizenz für die Luca App zu erwerben.  Sie soll die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports ermöglichen.