OB Reiter fordert weitere Lockerungen für München 

In einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder fordert Oberbürgermeister Dieter Reiter weitere Corona-Lockerungen.

Anpassung der Corona-Lockerungen in allen Lebensbereichen

Das Schreiben hat unter anderem folgenden Wortlaut:

„Die mittlerweile stetig sinkenden Inzidenzzahlen, der spürbare Rückgang der Covid-19-Patienten in den Kliniken und die damit einhergehende Perspektive einer Normalisierung des Alltagslebens stimmen die Menschen wieder etwas hoffnungsfroh. [...] Eine Anpassung der Verordnung an die gängige Praxis und eine Harmonisierung zwischen den einzelnen Lebensbereichen würde unzweifelhaft zu einer höheren Akzeptanz und damit auch zu einer Abnahme des teilweise verständlichen Unmuts gegenüber den bisher veranlassten Maßnahmen führen."

Im einzelnen fordert Reiter folgende Anpassungen:

Kunst & Kultur

  • Kulturinstitutionen wie Stadtteilkulturzentren und sonstige gemischtkulturelle Einrichtungen sollen analog zu Theatern und anderen Kultureinrichtungen öffnen dürfen. Bisher sind diese Institutionen nicht berücksichtigt und könntren aktuell nur bei Inzidenzen um 0 öffnen.

  • Es erscheint Reiter aus infektiologischer Sicht wenig sachgerecht, dass bei der nunmehr neu eingefügten Option kultureller Open-Air-Veranstaltungen unmittelbar in der Verordnung selbst eine Höchstbesucherzahl von 250 etabliert ist, obwohl in Kinos, Opern und Co. keine Beschränkung der Besucherzahl festgehalten ist. Der Auffassung des Münchner Stadtrats nach sollte angesichts der wesentlich unbedenklicheren Aerosol-Bewertung unter freiem Himmel zumindest die gleiche Systematik greifen, wie sie für Kulturveranstaltungen im Innenraum vorgesehen ist. Insbesondere bereits jetzt geplante Open-Air-Veranstaltungen bräuchten daher eine zeitnahe Planungssicherheit
     

Kinder & Jugendliche

  • Das Schreiben beinhaltet ebenfalls den Vorschlag einer Freizeit-Teststrategie für Kinder und Jugendliche. Jungen Menschen sollen wieder Begegnungen und gemeinsame Freizeiterlebnisse ermöglicht werden

  • Auch der Bereich der außerschulischen Bildung sollte laut Reiter nicht außer Acht gelassen werden. Die offene Kinder-und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Vereinsarbeit und auch die Kulturarbeit müssten zukünftig, unter den Voraussetzungen und der Einhaltung von Hygienekonzepten, wieder möglich sein
     

Kitas & Schulen

  • Für Kitas und Schulen regt Reiter eine Befreiung von der Maskentragepflicht an. Zumindest für jene Erzieher*innen und Erzieher sowie Lehrer*innen und Lehrer, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Auch im Bereich des Schulsports sollten bei weiterhin sinkender Inzidenz, Erleichterungen, wie die Befreiung vom Tragen der Maske im Innenbereich unter Einhaltung des Mindestabstands, wieder möglich sein. Besonders wichtig erscheint Reiter die baldige Freigabe der Schulschwimmbäder, natürlich unter der Prämisse der Einhaltung von Hygienekonzepten


Kontaktbeschränkungen allgemein

  • Im Bereich der Kontaktbeschränkungen besteht laut Reiter eine wesentliche Regelungslücke bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35. Hier sieht die VO keine weiteren Abstufungen und Ausweitungen bis zum Erreichen der 0-Inzidenz vor. Perspektivisch dürfen sich also nach der aktuellen Regelung nie mehr als zehn Personen aus drei Hausständen treffen. Hier sieht die Landeshauptstadt München zwingend die Notwendigkeit einer Änderung. Bei stabil niedrigen Inzidenzwerten, also deutlich unterhalb der 35, muss es den Menschen wieder gestattet sein, sich auch mit mehr als drei Hausständen zu treffen.
     

Gastronomie Innenbereich

  • Reiter ist der Meinung, wenn im Bereich der gewerblichen Übernachtungsbetriebe die Öffnung der zugehörigen Innengastronomie unter Einhaltung von Hygienekonzepten infektiologisch vertretbar ist, sollte dies auch für den gastronomischen Sektor grundsätzlich gelten. Auch hier lägen keine maßgeblichen fachlich-infektiologischen Gründe auf der Hand, die diese Unterscheidung rechtfertigen würden.
     

Wellnessangebote

  • In Hotels dürfen seit 21.05. Wellnessangebote für Übernachtungsgäste angeboten werden. Andere Einrichtungen, bspw. auch Fitnessstudios mit Schwimmbecken oder Sauna, dürfen diese nicht öffnen. Insbesondere sind hier auch die Solarien zu nennen, diese sind ausdrücklich nach § 11 Abs. 5 S. 1 BayIfSMV untersagt. Warum Hotels ihre Saunen öffnen dürfen, Solarien, in denen Einzelpersonen auf Sonnenbänken liegen, allerdings nicht, ist den Auffassungen der Landeshauptstadt nach infektiologisch nicht begründbar.
     

Märkte und sonstige Stände

  • Hier könnten Reiters Auffassung nach die unter normalen Umständen zulässigen Märkte und Stände – mit dem nicht nur auf Lebensmittel, Pflanzen und Blumen eingeschränkten Komplett-Sortiment – wieder zugelassen werden. Dies erscheint im Hinblick auf die reduzierte Ansteckungsgefahr im Freien und der sonst bestehenden Ungleichbehandlung im Verhältnis zum sonstigen Einzelhandel infektiologisch, bei Einhaltung der Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen, durchaus vertretbar.
     

Zurücknahme der weitergehenden Maskenpflicht

  • Gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 BayIfSMV besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen oder sonstigen Orten unter freiem Himmel, aber ohne bisher an eine definierte 7-Tage-Inzidenz-Grenze gekoppelt zu sein. Auch München hat diese Regelung für zentrale Orte wie den Marienplatz oder die gesamte Fußgängerzone bisher umgesetzt. Allerdings sehe Reiter unter den aktuellen Rahmenbedingungen einer stetig sinkenden Inzidenz und dem damit einhergehenden kontinuierlichen Anstieg der Impfquote die Voraussetzungen für eine Maskenpflicht unter freiem Himmel nur noch bedingt gegeben. Hinzu addiert sich die Erkenntnis, dass die Forschung und auch unser Münchner Gesundheitsamt das Ansteckungsrisiko im Freien bisher als sehr gering einschätzen. Insofern befürwortet der Münchner Oberbürgermeister, wenn nicht schon die vollständige Abschaffung der Maskenpflicht, zumindest eine Anbindung an eine in der VO definierte Inzidenzgrenze.

 

31.05.2021